Der jüngste Eingriff in die Betriebspensionen wird dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Überprüfung vorgelegt. Dies teilte AK-Experte Otto Farny bei einer Gewerkschaftstagung mit. Die "Wiener Zeitung" hat bereits am | 22. Mai berichtet. Noch ist nicht geklärt, ob die SPÖ das dafür notwendige Drittel an Nationalratsabgeordneten stellt oder ob über Zivilrechtsklagen die "Ochsentour" beschritten werden muss. Farny sieht große Chancen, dass die Verschlechterung für die Versicherten aufgehoben wird.
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Mit massiven Abstrichen müssten die Bezieher einer Betriebspension rechnen, noch schlimmer sei jedoch die Situation für die Pensionsanwärter. Denn durch die Änderung der garantierten Mindestverzinsung in der jüngsten Gesetzesnovelle wurde die Nachschusspflicht für Pensionskassen auf bis zu 20 Jahre hinausgeschoben. Aufatmen können die Eigentümer der Pensionskassen, also die großen Betriebe sowie Banken und Versicherungen, denn ihnen wurde durch die Novelle 350 Mill. Euro nachgelassen. Im selben Ausmaß trifft es jedoch die Kunden, erklärt Farny.
Schuld sind die übertriebenen Hoffnungen in den Kapitalmarkt. Auch die Versprechungen der Pensionskassen, die in der ersten Euphorie Zinsen von bis zu 6,5% versprachen, waren zu hoch gegriffen. Doch der scharfe Absturz der Aktien ab 2001 - es wurde zum Großteil in deutsche Titel veranlagt - machte sogar den moderaten Mindestzins von 1,5% pro Jahr zu einem veritablen Problem für die Kassen-Mütter, welche die Verluste abzudecken hätten. Denn 2001 mussten die Reserven der Kassen erstmals angetastet werden und waren 2002 gänzlich verbraucht. Um Betrieben wie Bayer oder der ÖIAG, Banken und Versicherungen (u. a. Uniqua, Wr. Städtische, Bank Austria, Bawag, Allianz, Zürich) einen Nachschuss zu ersparen, wurde das Gesetz geändert.
2002 rund 6,3% Minus
Glücklich können sich all jene schätzen, die eine leistungsorientierte Betriebspension erwarten - das sind allerdings nur rund 20% der Bezieher. Denn sie haben keine drastischen Kürzungen zu befürchten, da der Arbeitgeber für die Pensionshöhe garantiert. In diesem Fall trifft die volle Last für den Nachschuss die Unternehmen.
Anders ist es für die Anwärter der beitragsorientierten Pensionen: Sie müssen massive Einbußen hinnehmen, da vom Dienstgeber nur der Beitrag in die Pensionskasse, nicht aber die Pensionshöhe zugesichert wurde. Farny rechnet vor, dass Pensionisten im schlimmsten Fall bis zu 20% Minus verkraften müssen. Von der Verschlechterung sind 307.421 Pensionsberechtigte und 37.252 -bezieher betroffen. Die 13 betrieblichen und 7 überbetrieblichen Pensionskassen machten 2002 ein Minus von im Durchschnitt 6,3%.
Hart ins Gericht geht Hans Sallmutter, Vorsitzender der GPA, mit der neuen Mindestverzinsung. "Schutzbestimmungen werden just dann aufgehoben, wenn man sie benötigt." Dies müsse gerade im Hinblick auf die Kapitalmarktgarantien bei der Abfertigung Neu und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu denken geben.
Die Gebarung der Pensionskassen sei seit 1999 "eine Katastrophe". Offensichtlich hätten sich diese "schlichtweg verspekuliert, doch die Zeche ist von den Rentnern zu zahlen". Die Krise an den internationalen Kapitalmärkten mache eine Abkehr von riskanter kapitalmarktgedeckter Veranlagung notwendig. Scharfe Kritik äußerte Sallmutter auch an der Finanzmarktaufsicht, die nach dem Platzen der Spekulationsblase die Berechnungsgrundlagen der Kassen nicht hätte genehmigen dürfen.