Alle Fraktionen in der AK Wien haben bei der Vollversammlung die Regierung aufgefordert, das Gesetz zur Abfertigung neu zu ändern. Es müssten Sanktionsmöglichkeiten für jene Betriebe geschaffen werden, die noch immer keine Mitarbeitervorsorgekasse für ihre Arbeitnehmer abgeschlossen haben.
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Derzeit seien tausende Arbeitnehmer noch ohne Mitarbeitervorsorgekasse (MVK), da die Unternehmen säumig sind. Die von den Arbeitgebern einbezahlte Abfertigung werde bei der Wiener Gebietskrankenkasse zwischengelagert, mit dem Nachteil, dass diese Beträge geringer verzinst sind.
Zertifizierte MV-Kassen
Manchen Vorsorgekassen ist ihr Image besonders wichtig. So haben sich BAWAG Allianz, BUAK und VBV freiwillig einer Zertifizierung unterzogen. Die Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT), hat diese "Nachhaltigkeitsprüfung" vorgenommen. Dadurch gebe es die Sicherheit, dass die Abfertigungsgelder nach ethisch-sozial-ökologischen Kriterien veranlagt werden, erklärte ÖGUT-Generalsekretär Herbert Greisberger. Die Gewerkschaft der Privatangestellten begrüßt diesen Schritt. Denn es könne nicht egal sein, wie die Beiträge für die Abfertigungsansprüche angelegt werden. Eine verantwortungslose Renditegier der institutionellen Investoren gefährde den sozialen Zusammenhalt und das ökologische Gleichgewicht