AK-Kritik an | Betriebspensionen. | Kürzungen für Drittel der Bezieher. | Wien. Die heimischen Betriebspensionskassen kommen nicht zur Ruhe. Nachdem die SPÖ bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen Novellen des Pensionskassengesetzes eingebracht hat, unterstützt die Arbeiterkammer (AK) einen Bezieher einer Betriebspension bei seiner Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich. Diese sei für die Kürzung seiner Betriebspension verantwortlich, so der Kläger Horst Tremetsberger gegenüber Journalisten.
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AK-Kritik an Finanzmarktaufsicht
Der Vorwurf Tremetsbergers und der AK richtet sich in erster Linie gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA), die als Aufsichtsbehörde des Bundes die Zinspolitik und -berechnung der Betriebskassen prüft. Die FMA hätte in den vergangenen Jahren unrealistisch hohe Rechnungszinsen der Kassen genehmigt und damit Anspruchsberechtige und Pensionsbezieher geschädigt. Ein Drittel der knapp 50.000 Pensionsbezieher hätten deswegen bereits Pensionskürzungen erlitten, so Werner Muhm, Direktor der AK. Im Allgemeinen gilt: Je kleiner der Zinssatz, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann. Der Rechnungszins entspricht nämlich jenem Ergebnis, das erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Pensionshöhe gleich bleibt. Mit der bereits anhängigen Beschwerde vor dem VfGH möchte die SPÖ, wie berichtet, jene Regelung aufgehoben wissen, nach der die Mindestertragsgarantie "verwässert worden ist", erklärt Muhm.
11,5 Mrd. Euro von Kassen verwaltet
Um aber auch die Zivilgerichte zu beschäftigen, lässt die AK prüfen, ob es rechtmäßig ist, dass die Pensionskassen die verpflichtenden Mindestertrags-Rücklagen auf Kosten der Kunden bilden. In Umsetzung der Pensionskassen-Richtlinie der EU müssen nämlich bei garantierten Pensionszusagen erhöhte Eigenkapitalvorschriften beachtet werden. Die Pensionskassen hätten diese Mehrkosten inklusive Körperschaftsteuer ohne gesetzliche Grundlage auf die Kunden umgewälzt, lautet der Vorwurf. "Wir wollen die Pensionskassen nicht zu Fall bringen, aber Pensionen müssen für die Berechtigten voraussehbar und planbar sein", so Muhm.
In Österreich haben rund 440.000 Personen Anspruch auf eine Betriebs-pension. Die Pensionskassen, von denen die Gelder veranlagt werden, verwalten damit ein Vermögen von über 11,5 Mrd. Euro.