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AK und ÖGB fordern EU-Mindestlohn

Wirtschaft

EU-Sozialgipfel: Arbeitnehmervertreter fordern Richtlinie für einen EU-weiten Mindestlohn und Gehälter-Transparenz.


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Einen EU-weiten Mindestlohn und mehr Gehältertransparenz, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) zu schließen, forderten am Montag Arbeitnehmer-Vertreter im Vorfeld des EU-Sozialgipfels. Dieser findet am Freitag in Portugal statt, das Land hat derzeit die EU-Präsidentschaft inne. Von einer EU-Richtlinie für Mindestlöhne würden "24 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren", sagte der Präsident des österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, im Rahmen einer Online-Diskussion dazu. Das würde Lohn- und Sozialdumping bremsen, so der ÖGB-Chef. Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer (AK), sprach sich für mehr Gehältertransparenz in Betrieben aus, um den Gender-Pay-Gap zu schließen.

Wie hoch und vor allem wie verpflichtend der EU-weite Mindestlohn sein soll, ist mehr als umstritten. Die EU-Kommission spricht in Zusammenhang mit der geforderten Richtlinie von 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des Medianeinkommens in einem Mitgliedsstaat. Außerdem sollen Kaufkraft, Produktivität und die Verteilung der Bruttolöhne als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Der Mindestlohn wäre also in den meisten EU-Ländern unterschiedlich hoch. Es müsse aber eine Vorgabe in allen EU-Staaten geben, welchen Stundenlohn Arbeitnehmer mindestens für ihre Arbeit erhalten sollen, forderte die stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Esther Lynch. "Wir brauchen eine Schwelle, unter der kein Arbeitnehmer in der EU bezahlt werden darf", sagte sie.

Hohes Lohngefälle

21 der 27 EU-Staaten haben bereits einen gesetzlich verankerten Mindestlohn. Die Spannweite ist dabei sehr groß, am unteren Ende befinden sich Bulgarien und Lettland mit 312 beziehungsweise 430 Euro pro Monat. Am oberen Ende ist Luxemburg mit einem monatlichen Mindestlohn von 2.142 Euro. Österreich, aber auch Schweden oder Dänemark haben keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber ein hohes Lohnniveau und eine hohe Kollektivvertragsdichte. Österreich ist mit 98 Prozent kollektivvertraglich erfassten unselbstständigen Dienstverhältnissen EU-Spitzenreiter.

Die geplante EU-Richtlinie soll weder eine konkrete Zahl vorschreiben, noch in bestehende nationalstaatliche Vorgaben oder Kollektivverträge eingreifen, betonte Katzian. "Wir brauchen aber konkrete und verbindliche Maßnahmen", sagte Katzian. Die Frage der sozialen Sicherheit sei gerade in Zeiten der Pandemie wieder ins Blickfeld gerückt.

"Wir müssen das Momentum nutzen", sagte auch der CDU-Europaabgeordnete und Berichterstatter zur Mindestlohn-Richtlinie im EU-Parlament, Dennis Radtke. Dabei sind sich auch die EU-Gewerkschafts- und -Arbeitnehmervertreter über die Forderung nach einem EU-weiten Mindestlohn nicht einig. Die skandinavischen Länder befürchten, dass dadurch ihre eigenen Lohn- und KV-Standards unter Druck geraten.

Die österreichischen Arbeitnehmervertreter sind hingegen für die Einführung eines Mindestlohns. Das liegt auch an der geografischen Lage. Das Land grenzt mit Ausnahme von Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz an Länder mit deutlich niedrigeren Durchschnittslöhnen. Damit ist Österreich ein "Hotspot für die Arbeitskraftmobilität", wie Katzian sagte, weil viele Arbeitnehmer und Firmen aus Zentral- und Osteuropa hier tätig sind und damit das Lohnniveau hier unter Druck gerät.

Österreich an drittletzter Stelle

Im Zuge der geforderten Richtlinie soll auch der Gender-Pay-Gap geschlossen werden. EU-weit verdienen Frauen im Schnitt 14 Prozent weniger als Männer. In Österreich sind es 19 Prozent. Damit liegt das Land beim Gender-Pay-Gap an drittletzter Steller. Anderl fordert deshalb mehr Transparenz auch innerhalb der Betriebe. Beim jetzigen Tempo würde es einer Berechnung des World Economic Forum zufolge 135 Jahre dauern, um die Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern zu schließen.

Derzeit müssen Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern die Gehälter offenlegen. Anderl fordert, die betriebsinterne Offenlegung der Gehälter auch in kleineren Betrieben. "Es darf nicht passieren, dass Frauen bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit ein geringeres Einkommen haben", sagte sie.(del)