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Die Arbeiterkammer hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in Sachen Tarifprüfung des ARA-Systems gewonnen. Das Höchstgericht hat entschieden, dass der Antrag eines Sozialpartners ausreicht, damit eine Tarifprüfung eingeleitet werden kann. Die AK will vom Kontrollrecht noch heuer Gebrauch machen und die Tarife für 2003 begutachten lassen.
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Seit dem Jahr 1997 versucht die AK vergeblich, die Tarife des ARA (Abfall Recycling Austria)-Systems unter die Lupe nehmen zu lassen. Die jeweiligen Tarifprüfungsanträge wurden aber auf Grund des hartnäckigen Widerstandes der Wirtschaftskammer vom Umweltministerium abgelehnt. Dieses Jahr wird es, nach Ansicht der AK, anders sein. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat der Arbeitnehmervertretung zugestanden, dass ein Sozialpartner im Alleingang eine solche Überprüfung der Lizenztarife beantragen kann. Die AK wird deshalb auf einer Beschau des Tarifes 2003, sowie jener vorangegangener Jahre bestehen.
Für AK-Abfallexperten Werner Hochreiter müsste dabei auch das Problem der Trittbrettfahrer erörtert werden. "Im Bereich der Kunststoffverpackungen gibt es rund 50% Unternehmen, die keine Lizenzgebühr zahlen." Dies wird auch von der ÖKK, jener Gesellschaft, die im ARA-System für Kunststoff zuständig ist, bestätigt. ÖKK-Chefin Andrea Ecker bezieht sich auf wissenschaftliche Untersuchungen: "Es wurden im vergangenen Jahr 122.300 t Kunststoffverpackungen lizensiert, aber das Doppelte ist am Markt und landet im Müll." Hier wäre die ARA AG gefordert, härter durchzugreifen.
Die AK will das Trittbrettfahrerproblem nicht hinnehmen. Es erhöht die Müllgebühren, da die Städte und Gemeinden die Kosten zu tragen hätten. Dazu bestehe der Verdacht, dass mit den Haushaltstarifen jene des Gewerbes finanziert werden. Die AK fordert eine strikte Trennung, also für beide Bereiche getrennte Gesellschaften.