Der gesetzeswidrige Vertuschungsspuk ist vorbei. Die ganze Aktion zum Schaden des Regierungsimages hätte man sich ersparen können.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 9 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Zitat aus einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs: "Der Verfassungsgerichtshof hat in der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesminister für Finanzen und dem Hypo-Untersuchungsausschuss (...) entschieden: Die Akten und Unterlagen sind ungeschwärzt vorzulegen.
Grundsätzlich: Wenn Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, müssen sie ohne Rücksicht auf sonstige bestehende Verschwiegenheitspflichten ungeschwärzt vorgelegt werden. Ohne Kenntnis aller Akten und Unterlagen ist die Erfüllung der Kontrollfunktion des Untersuchungsausschusses nicht möglich."
Das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Bei Kenntnis der einschlägigen Gesetze ist das auch nicht überraschend. Nur die obersten Beamten im Finanzministerium haben ärgerlicherweise um die neuen Vorgaben zur transparenten Übermittlung von Unterlagen ein eigenes Spiel getrieben. Zum Teil auch unter Duldung des Finanzministers. Der gesetzeswidrige Vertuschungsspuk ist jetzt endgültig vorbei. Die ganze Aktion zum weiteren Schaden des Regierungsimages hätte man sich ersparen können. Auch im eigentlichen Sinn des Wortes: Für die obskuren Schwärzereien wurden nämlich auf Steuerzahlerkosten noch "interne und externe Rechtsberater" samt sogenannten Gutachten aufgetrieben. Und zwar nachdem (!) im Ministerium unter Einbindung des Ministerkabinetts "Richtlinien" zum Schwärzen von vorlagepflichtigen Beweisstücken erlassen wurden. Diese inakzeptable Vorgangsweise haben wir bei der Zeugenbefragung der marodierenden Beamten bald herausgefunden.
Was soll denn da alles vertuscht werden? Viele Erkenntnisse und Beweise in der Untersuchungsarbeit kommen ja eher durch das Aktenstudium als durch Zeugenbefragungen zustande. Hat das Aufsichtsdreieck Finanzministerium - FMA - Nationalbank einigermaßen funktioniert oder war es vielmehr ein Bermudadreieck? Hier ein paar erste inhaltliche Untersuchungsergebnisse zu den geduldeten Zuständen in der Hypo:
Keine Bekämpfung der Geldwäsche.
Die interne Revision kommt nicht bis zum Aufsichtsrat durch. Die Prüfer werden offensichtlich im Keller eingesperrt. Dort, wo sich schon die Kreditleichen stapeln.
Keine Kreditkontrolle. Im Minutentakt werden die Zig-Millionen-Tranchen zunächst windigen Geschäftemachern und später offenkundig der Balkanmafia rübergeschoben. Und die Vertreterinnen der Aufsicht sitzen meistens mit am Tisch.
Totale Unvereinbarkeiten: Zunächst wird der Chef des langjährigen Bankenprüfers Confida Präsident des Aufsichtsrates. Dann wird Wolfgang Kulterer als Bankenvorstand wegen Bilanzfälschung de facto rausgeschmissen. Er kommt aber gleichzeitig als Aufsichtsratschef durch die Hintertür wieder herein.
Diese Liste ließe sich jetzt schon beweisbar fortsetzen. Samt zugehörigen Aufsichts- und Politikversagen. Im Sinne der Transparenz werde ich sie an dieser Stelle noch öfter kommentieren.