Ein Mann ist wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angeklagt. Er bekennt sich nicht schuldig.
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Wien. Wie weit darf die Kritik am Islam gehen? Mit dieser Frage hat sich am Montag Einzelrichter Stefan Romstorfer am Wiener Straflandesgericht zu befassen. Angeklagt ist ein Aktivist, der mit einem Video für Aufsehen gesorgt hatte. In dem knapp halbstündigen Film zerreißt er den Koran und trampelt auf der heiligen Schrift des Islams herum. Danach spült er das Buch in der Toilette hinunter, eine Schimpftirade nach der anderen ablassend.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihn wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angeklagt, der Mann bekennt sich nicht schuldig. Die Kritik sei gerechtfertigt, das Handeln von der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, so der Angeklagte und seine Verteidigerin Alexia Stuefer.
"Ich bin ein besonderer Mensch", meint der Mann gleich zu Verhandlungsbeginn. Der gebürtige Bangladescher bezeichnet sich selbst als Dichter, Friedensaktivist und Journalist. Er sei selbst Moslem, so wie alle seine Verwandten: "Mein Opa war ein sehr guter Moslem. Er ist 120 Jahre alt geworden."
Er liebe den Islam und den Koran, die Scharia und extreme Auslegung der Religion allerdings nicht. Daher habe er sich immer schon für eine friedliche Auslegung der heiligen Schriften eingesetzt, so der ältere Herr. Auch habe er als Freiheitskämpfer Anfang der 1970er für die Unabhängigkeit Bangladeschs von Pakistan gekämpft. Wegen seiner Aktivitäten sei sein Leben in Bangladesch in Gefahr gewesen, deshalb sei er nach Wien geflüchtet, erklärt er.
"Love is Power"
In Wien schrieb der Mann Gedichte und designte T-Shirts. "Love is Peace. Love is Power", steht auf einem Exemplar. In Theaterstücken trat er in kleineren Rollen auf, unter anderem im Burgtheater. In Videos, die er ins Internet stellte, äußerte er sich weiter zur Lage in Bangladesch. Die mit derben Sprüchen gefüllten Filme erregten im südasiatischen Land die Gemüter.
Zum Eklat kam es, als der Angeklagte am 17. April 2019 das Video veröffentlichte, in dem er den Koran zerriss. "Ficke die Religion . . . Hurenkinder . . . auf den Koran kacke ich", tobte er. Das Video erreichte mehr als hunderttausend Zuschauer, tausende Kommentare waren die Folge. Er bekomme seitdem Morddrohungen, schildert der Mann. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz nahm die Ermittlungen auf, zeitweise stand der Angeklagte sogar unter Polizeischutz.
"Ich war aufgebracht", sagt er. Die Wut habe sich jahrelang aufgestaut, dann sei er explodiert. Der Grund dafür war laut dem Mann das Verbrechen an einer Frau, das sich wenige Tage zuvor in Bangladesch ereignet hatte: Eine 19-Jährige hatte bei der Polizei mehrere Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt. Einige Männer wollten sie zwingen, die Anzeigen zurückzunehmen, als sie sich weigerte, verbrannten sie die Frau bei lebendigem Leib.
"Bin sehr traurig gewesen"
In Bangladesch werde die Gewalt gegen Frauen und ihre Unterdrückung auf den Islam gestützt, so der Angeklagte. Doch das sei "nicht der Islam, nicht der Koran". Daher sei er an diesem Tag "sehr traurig" gewesen.
Die Szenen in dem Video würden aber keine konstruktive, sachliche Kritik zeigen, entgegnet Richter Romstorfer. "Haben Sie den Koran herabgewürdigt?", fragt er den Angeklagten.
"Nein, es ist auch mein heiliges Buch", antwortet der Mann. Die Staatsanwältin hakt nach. Wie es für gemäßigte Muslime sein müsse, wenn der Koran vor ihren Augen zerrissen werde, will sie wissen. "Haben Sie den Koran gelesen?", fragt er daraufhin. "Nein", so die Staatsanwältin. Sie solle den Koran einmal lesen, bevor sie ihn dazu befrage, fordert er, um sich wenig später für seine forsche Art zu entschuldigen.
Er habe in dem Video sehr wohl sachliche Kritik am Islam geübt und sei auf konkrete Missstände eingegangen, so der Mann. Von dem halbstündigen Video wurden bisher nur eineinhalb Minuten - die Szenen, in denen er den Koran zerreißt - von Bengali ins Deutsche übersetzt. Romstorfer vertagte die Verhandlung, damit nun das gesamte Video übersetzt werden kann. Das Urteil fällt vermutlich im August.
Wissen~Die "Herabwürdigung religiöser Lehren" (§ 188 StGB) stellt gewisse Handlungen, durch die eine Religionsgemeinschaft herabgewürdigt oder verspottet wird, unter Strafe. Darunter können etwa Handlungen fallen, die sich gegen einen religiösen Gegenstand (Bibel) oder einen gesetzlich zulässigen, religiösen Brauch richten. Das Verhalten muss geeignet sein, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen. Durch den Tatbestand sollen der öffentliche Friede und die religiösen Gefühle der Menschen geschützt werden. Die sachliche Kritik an einer Religion ist nicht strafbar. Die Meinungsäußerungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit kann die Herabwürdigung rechtfertigen, laut der Strafrechtslehre aber nur in einem sehr engen Rahmen. Die Tat wird mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.