Nachdem Albanien Anfang April bereits in die Nato aufgenommen worden war, hat es nunmehr auch ein Beitrittsgesuch zur EU gestellt - doch niemand kommentiert das.
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Am 28. April 2009 überreichte der albanische Premierminister Sali Berisha dem damaligen EU-Ratsvorsitzenden Mirek Topolanek das Beitrittsgesuch seines Landes zur EU.
Somit gesellt sich neben den offiziellen Kandidatenländern Türkei, Kroatien und Mazedonien nunmehr auch Albanien zu den potenziellen Kandidaten Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo. Wie aber ist es möglich, dass ein Land, das vor wenigen Jahrzehnten noch einem "Steinzeit-Maoismus" huldigte und sich völlig von der Außenwelt abgeschottet hatte, jetzt Beitrittswerber zur EU sein kann? Und warum geht diese Tatsache in der österreichischen Öffentlichkeit kommentarlos über die Bühne?
Etwa deshalb, weil es sich bei Albanien ja nur um einen Kleinstaat mit 3,2 Millionen Einwohnern und einem Pro-Kopf-Einkommen von knapp 200 Euro handelt? Wenn aber das "Armenhaus Europas" an die Türe der EU klopft, das noch dazu im Begriff ist, den Kanun des Lekë Dukagjini, einen mittelalterlichen Lebens- und Moralkodex, der Formen der Selbstjustiz zur Wiederherstellung der Familienehre legitimiert, wieder einzuführen, dann sollte man darüber diskutieren.
Ob der Kanun mit den Werten des Artikels 6 Absatz 1 EU-Vertrag vereinbar ist, ist nämlich mehr als fraglich. Demnach beruht die Union "auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit".
Die Beitrittsoption zur EU für die damaligen fünf Westbalkanstaaten, zu denen auch Albanien gehört, wurde durch den Europäischen Rat von Thessaloniki vom Juni 2003 eröffnet. Zunächst machten Kroatien (2003) und Mazedonien (2004) davon Gebrauch.
Durch die Neustaatsbildung von Montenegro (2006) und Kosovo (2008) wurde die Zahl auf sieben erhöht. In der Folge wurde mit den Staaten des Westbalkans eine Reihe von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abgeschlossen und durch den Europäischen Rat vom Juni 2006 deren europäische Perspektive betont: "Die Zukunft der westlichen Balkanstaaten liegt in der EU".
Hohe Ziele
Auch mit Albanien wurde Mitte Juni 2006 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das Ende Februar 2009 erneuert wurde (Amtsblatt 2009 L 107/165).
Kernstück dieses Abkommens ist neben der Einrichtung eines politischen Dialogs die Errichtung einer Freihandelszone im Warenverkehr innerhalb von zehn Jahren, die mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation kompatibel ist. Dazu kommen noch Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassung von Unternehmen, der Erbringung von Dienstleistungen, der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs, des Wettbewerbs sowie anderer, mit der Freizügigkeit zusammenhängender Politikbereiche.
Weitere Bestimmungen betreffen den Ausbau des Rechtsstaats, die Zusammenarbeit in den Bereichen Visa, Grenzschutz, Asyl und Migration sowie die Kooperation bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegalen Drogen. Ein eigenes Kapitel ist der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten gewidmet, ein weiteres der allgemeinen Kooperationspolitik in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und sozialen Bereichen. Das Abkommen wird von einem Stabilitäts- und Assoziationsrat verwaltet und wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen.
Die jeweiligen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Westbalkanstaaten sollen auch untereinander vernetzt werden, um die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit am Balkan zu fördern.