Eigene islamische Vertretung bleibt das Ziel der Aleviten. | Kommt Aufhebung des Islamgesetzes? | Wien. Nachdem die Wiener Aleviten mit ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung als Islamisch-Alevitische Religionsgemeinschaft beim zuständigen Kultus amt gescheitert sind, werden sie Anfang Oktober eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
"Wir pochen auf unser Recht, Moslems zu sein und als eigenständige Konfession neben der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) anerkannt zu werden", erklärt Riza Sari, Sprecher der Wiener Aleviten. Der Alleinvertretungsanspruch der IGGiÖ für alle Muslime sei nicht gegeben.
Der Antrag auf Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft stieß bei IGGiÖ wie Kultusamt auf Ablehnung, paradoxerweise aber mit genau entgegengesetzter Begründung: Während die IGGiÖ bestreitet, dass die Aleviten zur "weltweiten muslimischen Gemeinschaft" gehören, anerkannte das Kultusamt die Selbstzuordnung der Aleviten als "Glaubensrichtung des Islam". Das Problem: Das Islamgesetz sieht "im Gegensatz zum Israelitengesetz" mehrere Religionsgesellschaften nicht vor.
"Das Islamgesetz verhindert eine Anerkennung", meint Sari. "Wir werden vom Staat zu den Moslems gerechnet, nicht aber von der zuständigen Islamvertretung." Eine VfGH-Beschwerde werde bereits geschrieben. Gefordert wird eine Änderung des Islamgesetzes, die mehrere islamische Vertretungen nicht ausschließt.
Siehe auch:Streit um Alleinvertretung des Islam