Der Islam befolgt es bei der Diskriminierung der Frau, nicht aber im Dauerkrieg zwischen Sunniten und Schiiten.
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In der Diskussion über die Einschränkung der Verschleierung fällt häufig der Vorwurf, dies beweise die Diskriminierung der Frau im Islam. Dabei fällt außer Betracht, dass Beduinen beiderlei Geschlechts seit jeher "Umhänge" oder "Hemden" sowie ein Kopftuch (Hidschab) zum Schutz des Körpers vor Sonne, Wind und Sand trugen. Diese zweckmäßige Wüstenbekleidung wertete der Islam durch moralische Deutung auf. Unmissverständlich schreibt das der Koran fest, den Allah dem Propheten Mohammed geoffenbart hat.
Sure 33, Vers 59, bestimmt, dass sich Frauen in der Öffentlichkeit verschleiern sollen, "damit man sie als ehrbar erkenne und nicht belästige" (33,59). Den Menschen sei doch "begehrliche Lust an Frauen eingepflanzt" (3,15). So wolle Allah moralisches Verhalten "leicht machen, denn der Mensch ist ein schwaches Geschöpf" (2,74). Die füllig wirkende Vollverschleierung lässt nicht auf die Konturen des Körpers schließen. Dann legt der Koran (33,32) fest, dass Frauen "nicht unterwürfig im Reden seien, damit nicht derjenige, dessen Herz (liebes)krank ist, begehrlich wird" (33,32). Männer müssen "züchtig sein" (4,26). Diese Richtlinien aus dem 7. Jahrhundert lassen sich nicht als Diskriminierung werten.
Strenggläubige Musliminnen verbergen ihr Gesicht hinter dem Niqab, der nur einen Sehschlitz frei lässt. Dieser Schleier kommt im Koran nicht vor, wohl aber in der Sunna, den überlieferten Aussagen Mohammeds. Dieser gestattet Frauen sehr wohl, ihr Gesicht zu zeigen. Somit würde keine Muslimin religiös diskriminiert, wenn sie den Niqab bei Kontrollen ablegen muss.
Ob nun beim Baden der Burkini religiös zulässig ist, mögen islamische Rechtsgelehrte ausdiskutieren. Immerhin könnten sie auf Sure 3, Vers 15, verweisen, dass dieses Badekostüm bei Männern "begehrliche Lust an Frauen" weckt. Vermutlich wenden sie aber ihre Blicke ohnehin Badenixen im Bikini zu.
Die Diskriminierung der Frau im Islam legt der Koran mit grundsätzlichen Vorschriften fest: "Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden, weil jene diese erhalten. Rechtschaffende Frauen sollen gehorsam, treu und verschwiegen sein. Falls euch eure Frauen erzürnen, sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie" (4,74). Daraus folgt ein Recht auf sexuelle Ausbeutung: "Eure Frauen sind euer Saatfeld, besucht und bestellt es, wann immer ihr wollt" (2,223). Männliche Erben sollen "so viel wie zwei weibliche erhalten" (4,11), vor Gericht zählt die Zeugenaussage eines Mannes doppelt so viel wie die einer Frau (2,282).
Einmal abgesehen davon, dass gerade europäische Kulturen bis herauf zur Aufklärung die Frauen - nach unseren Maßstäben - genauso diskriminierten, steht das Problem im Koran: Das Mohammed offenbarte "Wort Allahs ist unabänderlich" (10,64). Theologisch ist also die Diskriminierung der Frau im Islam nicht auszuhebeln. Machtpolitisch geschieht das trotzdem. Allah bestimmt, dass "ein Gläubiger (Muslim) keinen Gläubigen töten darf" (4,92). Aber: "Ergreift Abgefallene und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet" (4,89). Sunniten und Schiiten führen schon 1300 Jahre Krieg gegeneinander und begründen das mit dem jeweiligen Abfall der Gegner vom rechten Glauben.