Experten gehen davon aus, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen vor dem Verfassungsgerichtshof entscheidend sein wird.
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Wien. Wird die Bundespräsidenten-Stichwahl wiederholt? Das ist mit Abstand die innenpolitisch spannendste Frage in diesen Tagen. Experten gehen davon aus, dass vor allem die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die von Montag bis Donnerstag vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) aussagen werden, für die Entscheidung ausschlaggebend sein wird.
"Der springende Punkt ist, ob der VfGH glaubt, dass sich durch die Rechtswidrigkeiten, die im Zuge der Briefwahlauszählung stattgefunden haben, etwas an dem Ergebnis ändern könnte", sagt der Jurist Wilhelm Brauneder im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Wenn er glaubt, die Rechtswidrigkeiten ändern nichts, wird er die Stichwahl auch nicht aufheben. Falls doch, könnte er sich für eine partielle oder völlige Aufhebung aussprechen."
90 Mitglieder der Bezirkswahlbehörde sind kommende Woche vor dem VfGH geladen. Sie werden zunächst von den 14 Verfassungsrichtern befragt, im Anschluss haben die Anwälte der beiden Stichwahlkandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die Möglichkeit, die Zeugen zu befragen.
Ein wesentlicher Punkt wird dabei wohl sein, warum die Wahlbeisitzer der FPÖ die Auszählung der Briefwahlstimmen zunächst als ordnungsgemäß bestätigt, sie aber im Nachhinein beeinsprucht haben.
"Es wird sehr viel vom Verfahren abhängen", sagt der ehemalige ÖVP-Klubdirektor und Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz. "Man wird die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen testen." Vorausgesetzt, dass sie überhaupt Aussagen tätigen. Denn um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern, etwa wegen Amtsmissbrauchs oder falscher Beurkundung, haben sie das Recht, sich der Aussage zu entschlagen.
Falscher Zeitpunkt,falsche Personen
Die Vorwürfe, mit denen sich der Verfassungsgerichtshof auseinanderzusetzen hat, sind vielfältig: zu früh geöffnete, zu früh sortierte, zu früh ausgezählte, von unberechtigten Personen ausgezählte Briefwahlkarten. Auf 152 Seiten hat die Kanzlei des ehemaligen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer Missstände bei der Briefwahlauszählung zusammengefasst.
"Man muss abwarten und herausfinden, was da wirklich passiert ist - in welchem Umfang Rechtswidrigkeiten stattgefunden haben", sagt der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Die Möglichkeit, dass Rechtswidrigkeiten das Wahlergebnis beeinflusst haben, knüpft der VfGH an eine strenge Judikatur. Die Auszählung durch unbefugte Personen dürfte dabei schwerer wiegen als die Auszählung zu einem verfrühten Zeitpunkt.
Der Grüne Dieter Brosz, Mitglied des Verfassungsausschusses, versuchte am Donnerstag die Vorwürfe Böhmdorfers zu entkräften. Seiner Ansicht nach ist es völlig unumstritten, dass die Mehrheit der Österreicher für Alexander Van der Bellen gestimmt hat. Er warf Böhmdorfer vor, mit Taschenspielertricks zu agieren, indem er Vorwürfe mehrfach zähle. So seien nicht 290.000 Kuverts vorzeitig aufgeschnitten worden, sondern nur 109.000. Diese müssten nun eingehend beleuchtet werden, da das Wahlprozedere laut Gesetz nicht flächendeckend eingehalten worden sei. "Wenn künftig aber jede Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Prozedere zur Neuaustragung einer Wahl führt, haben wir lustige Zeiten vor uns", meinte Brosz. Als Replik auf die Kritik, dass Ergebnisse vorzeitig veröffentlicht wurden, verwies er auf einen Facebook-Eintrag des FPÖ-Vizebürgermeisters von Geinberg (Oberösterreich), der das Wahlergebnis der Gemeinde zu Mittag online stellte.
Experten glauben nichtan Teilaufhebung
Sollte es zu einer Aufhebung kommen, gehen Experten davon aus, dass die gesamte Wahl wiederholt wird. An eine Teilaufhebung glauben sie nicht: "Es ist im Interesse einer Demokratie, dass eine Wahl ein einheitlicher Vorgang ist", sagt Brauneder. Würde nur ein Teil neu wählen, hätten die Stimmen derjenigen, die die Wahl nachholen mehr Gewicht. Dies sei "demokratiepolitisch bedenklich", meint Brauneder.
"Es wäre auch gar nicht so einfach, die vielen Briefwähler noch einmal wählen zu lassen, viele davon kommen ja auch aus dem Ausland", sagt Zögernitz.
Die gesamte Stichwahl zu wiederholen, wäre jedenfalls ein bisher nie dagewesenes Ereignis, das wesentlichen Einfluss auf das künftige Wahlsystem hätte.