Bures: In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen. | Besoldungsreform wesentlicher Teil der Vereinheitlichung. | GÖD hat sich schon festgelegt: Öffentlich-rechtlich ist das Ziel. | Wien. "Für den öffentlichen Dienst des Bundes wird eine einheitliche Rechtsform geschaffen, wobei eine Neuverteilung der Lebensverdienstsumme anzustreben ist." So steht es im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP. Seit 15 Jahren haben sich bereits sechs Regierungsmitglieder der Aufgabe angenommen, die vielen Dienstrechte zu vereinheitlichen - bisher ohne Erfolg.
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Beamtenministerin Doris Bures nimmt jetzt einen neuen Anlauf. Sie weiß, dass ein derartiges Unterfangen nicht von heute auf morgen abgewickelt werden kann. Und weil ja gleichzeitig mit dem Dienstrecht auch die Besoldungsreform geändert werden soll, ist vor einer nächsten Budgeterstellung ohnehin nichts zu machen. Im Jänner oder Februar 2008 soll ein konkreter Fahrplan festgelegt werden.
Als Limit hat sich die Ministerin das Ende der Legislaturperiode gesetzt: "Ich möchte nichts übers Knie brechen, aber auch nicht auf die lange Bank schieben." Schließlich werde das Nebeneinander von unterschiedlichen Rechten und Pflichten und unterschiedlicher Besoldung für gleiche Arbeit zu Recht als ungerecht und veraltet empfunden. Ihr falle da das Plakat aus den 70er Jahren ein: "I haaß Kolaric, du haaßt Kolaric. Warum sogns zu dir Tschusch?"
Sicher ist für Bures, dass sie nicht in bestehende Rechte - sprich Verträge - eingreifen will. "Das würde auch dem Prinzip des Vertrauensschutzes widersprechen". Ob das neue, einheitliche Dienstrecht dann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich sein wird, ist für die Ministerin sekundär. Es komme auf die Inhalte an und nicht auf die Verpackung, sagte sie zur "Wiener Zeitung". Die Frage sei: "Wie können wir die öffentliche Verwaltung möglichst kundenfreundlich und effizient gestalten? Und wie können wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes die beste Basis zur Erfüllung ihrer umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit schaffen?"
Wichtig sei, das seit Jahren versprochene einheitliche Dienstrecht endlich auf Schiene zu bringen. Unter die Lupe nehmen wird das Ministerium da auch die Länder. Denn einige haben ja bereits Reformen durchgeführt. Vorarlberg etwa hat die Landesbeamten schon abgeschafft. Das liegt vielleicht an der örtlichen Nähe zur Schweiz. Dort hat man die Beamten schon im Jahr 2000 nach einer Volksabstimmung abgeschafft. Der Status als öffentlich-rechtlicher Bediensteter existiert jedoch weiter, auch gibt es ein spezielles Anhörungsrecht bei Kündigungen.
Weil das eine so grundlegende Änderung ist, strebt Bures eine konsensuale Lösung mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) an. Diese hat bereits ein Positionspapier ausgearbeitet. Und sich darin schon auf die künftige Rechtsform festgelegt: Die Arbeit in der Verwaltung sei durch "besondere Schutzmechanismen sicherzustellen, welche in einem neuen Dienstrecht mit öffentlich-rechtlichem Charakter abgebildet werden sollen".
Auch ein neues Dienstrecht müsse dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor Willkür dienen, betont GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer. "Einflussnahmen, von wem auch immer, sollen durch eine systembedingte Druckresistenz nicht greifen können." Gemeint ist damit auch ein besonderer Kündigungsschutz - trotz Wegfall der Pragmatisierung.
Einig scheinen sich Bures und Neugebauer beim Besoldungssystem zu sein - was die Grundsätze betrifft: Es gilt nur für Neueintretende, die Einkommenskurve wird abgeflacht (am Beginn wird mehr bezahlt, das Einkommen steigt langsamer an). Das wird vor allem in der Umstellungsphase viel Geld kosten.