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Alle Jahre wieder: Die Heizkostenabrechnung

Von Ingeborg Waldinger

Wirtschaft
Hohe Heizkosten? Wärmemengen- und Verdunstungszähler stellen den individuellen Verbrauch fest. Foto: bb

Alle zwölf Monate endet ein Verrechnungszeitraum. | Messvorrichtungen für Eigenverbrauch helfen Kosten sparen. | Wien. Die Badesaison läuft bereits an, da ruft eine Rechnung schmerzlich in Erinnerung: der Winter war hart! Die monatlich entrichtete Heizkostenpauschale stellt eine Akontierung dar. Das dicke Ende kommt aber erst nach zwölf Monaten. Denn egal, ob nach Kalenderjahr oder Heizperiode abgerechnet wird - so lange dauert der Verrechnungszeitraum. Nach dessen Ablauf ist dem Wärmeabnehmer binnen sechs Monaten eine Abrechnungsübersicht zu übermitteln.


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Die gesetzliche Grundlage liefert das sogenannte Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Es findet auf alle Miethäuser und Wohnungseigentumsanlagen (bei mehreren Gebäudeblöcken auf die "wirtschaftliche Einheit") Anwendung, welche über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage verfügen. Das Gesetz regelt das Abrechnungsverfahren, steuert aber auch das Konsumverhalten des Wärmeabnehmers. Denn in Gebäuden mit zentraler Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung sollen die Energiekosten wesentlich nach dem Verbrauch, und nicht nach der Nutzfläche der einzelnen Objekte aufgeteilt werden. Das HeizKG gilt für sämtliche Gebäude mit mehr als vier "Nutzungsobjekten". Unter diesem Begriff versteht man Wohn- und Geschäftsobjekte, aber auch Gemeinschaftsräumlichkeiten wie eine Haussauna, Kinderspielräume oder diverse Freizeiträume.

Verbrauch feststellen

Als Wärmeabgeber fungiert meist der Vermieter, beziehungsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft (sie kaufen Energie zu und geben sie an die Nutzer weiter). Weiteres besteht die Möglichkeit einer direkten Vertragspartnerschaft mit einem Fernwärmelieferanten. Diese schließen mit dem Hauseigentümer meist nur einen Rahmenvertrag, und mit den einzelnen Nutzern einen "Wärmelieferungseinzelvertrag." Auch die Abrechnung erstellt das Energieunternehmen. Die Preise für Öl und Gas setzen zu immer neuen Rekordflügen an. Kostenbewusstsein ist daher bereits beim Einkauf von Energie, aber auch beim Verbrauch gefragt. Das Nutzungsobjekt des einzelnen Wärmeabnehmers sollte mit Messvorrichtungen für den individuellen Energieverbrauch ausgestattet sein, etwa mit Verdunstungszählern an Heizkörpern oder mit elektronischen Wärmemengenzählern.

Unter den Begriff "Heizkosten" fallen neben Energiekosten auch "sonstige Kosten". Letztere beziehen sich auf Betrieb und Wartung der Anlagen, den Austausch von Verschleißteilen und die Kosten der Ablesung. Sie werden nach der beheizbaren Nutzfläche aufgeteilt. Erhaltung- und Verbesserungsarbeiten an der Heizanlage sind indes aus der Hauptmietzinsreserve oder dem Instandhaltungsfonds des Hauses zu bestreiten.

Die Energiekosten wiederum werden zumeist nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, werden 65 Prozent der Energiekosten verbrauchsabhängig, der Rest nach der beheizbaren Nutzfläche aufgeteilt.