Der Fall "Altmann versus Republik Österreich", in dem es um sechs Klimt-Bilder geht, wird mit einem Schiedsgericht in Österreich bis 1. November entschieden. Vorsitzender des Schiedsgerichts ist der Zivilrechtler Rummel.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
"Der langwierige Prozess in den USA hat damit geendet, dass die USA als Gerichtsstandort zulässig ist", erzählt der Historiker Dieter Binder im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" . Denn der Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich sollte ursprünglich am 1. November in den USA fortgesetzt werden. Er sei damals nach amerikanischen Zivilprozessrecht als Mediator zu den Verhandlungen geladen worden, so Binder. Das Ergebnis dieser Gespräche: ein Schiedsgerichtsprozess in Österreich, bei dem jede Partei einen Schiedsrichter nominiert. Das hat laut Binder vor allem den Vorteil, dass das Urteil in Österreich jederzeit exekutierbar ist. "Man muss sich auch vorstellen, Frau Altmann ist 89 Jahre alt. Weitere fünf Jahre wären unzumutbar. Jetzt wird das Verfahren Anfang November abgeschlossen."
Die sechs Klimt-Bilder befanden sich vor der NS-Zeit im Besitz von Maria Altmanns Onkel, dem jüdischen industriellen Ferdinand Bloch-Bauer. Während des Nazi-Regimes gelangten diese in die Österreichische Galerie Belvedere.
Der an der Universität Linz lehrende Zivilrechtsprofessor Peter Rummel wird, wie gestern, Mittwoch, bekannt gegeben wurde, der Vorsitzende im Schiedsverfahren. Die beiden Schiedsrichter, der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl bestätigten ebenfalls gestern in einer Aussendung, dass das Schiedsgericht mit 1. November die Besitzverhältnisse an den Klimt-Bildern klären werde. Das Urteil der Schiedsrichter sei endgültig, ohne Recht auf Berufung und keine Partei könne den Streit neu beginnen.