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Alle vier Angeklagten im Hypo-Prozess verurteilt

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer, aber vier Jahre Haft für Striedinger.|Schöffensenat sieht Untreue bei Vorzugsaktien-Deal als erwiesen an.| Urteil nicht rechtskräftig – Berufungen angekündigt.


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Klagenfurt. Zweieinhalb Jahre nach der Notverstaatlichung der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank gibt es erste Schuldsprüche gegen Ex-Manager und Ex-Berater des Instituts. Im Untreue-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 wurden am Donnerstag die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger im Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt. Zwei frühere Berater der Bank, Hermann Gabriel und Gerhard Kucher, die die Vorzugsaktien-Konstruktion entworfen und davon auch finanziell profitiert haben sollen, erhielten als Beitragstäter viereinhalb bzw. vier Jahre Haft.

Es handelt sich um unbedingte Strafen, die nicht rechtskräftig sind. Die Beschuldigten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Der Schöffensenat unter Richterin Sabine Roßmann sah es als erwiesen an, dass durch die Vorzugsaktien keine zusätzlichen Eigenmittel für den Hypo-Konzern generiert werden konnten und die damit angefallenen Kosten demnach ein Schaden für die Bank wären.

Wie berichtet, hatte die Vorzugsaktionärin BC Holding ihr Investment von 55 Millionen Euro über die Hypo-Tochter in Liechtenstein finanziert. Sie stoße sich nicht an der Kreditfinanzierung per se, erklärte die Richterin. Die Art und Weise, wie die Finanzierung über eine komplizierte Firmenkonstruktion geleitet wurde, wäre aber ein "klassisches Umgehungsgeschäft".

Kulterer und Striedinger wären lange im Bankgeschäft tätig gewesen, betonte Roßmann - die Berater seien ebenfalls Experten. Letztere standen in Zusammenhang mit der BC Holding. Man habe an der Konstruktion "gut verdient". Dass man diese 2007 gegen Zweifel der Nationalbank nicht verteidigte, sondern "sang und klanglos" rückabwickelte, wertet die Richterin als Indiz für das Vorliegen einer "inneren Tatseite".

Laut Anklage betrug der Schaden bei der Hypo 5,49 Millionen Euro als Differenz zwischen ausbezahlten Dividenden und erhaltenen Kreditzinsen. Die Bank wurde als Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen; im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien 2004 ist am Handelsgericht Wien bereits eine 48-Millionen-Euro-Klage anhängig.

Kulterer, Striedinger und die beiden Berater haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Kulterer wird übrigens die Zeit, die er 2010 in Untersuchungshaft verbracht hat, auf das Strafmaß angerechnet. Er habe deshalb die niedrigste Strafe erhalten, da nur bei ihm "nachweislich kein Mittelzufluss in seinen Nahebereich" stattgefunden habe, sagte Roßmann. Striedinger hatte immer betont, Zahlungsflüsse der BC Holding an eine seiner Firmen wären Kredit gewesen, die schon abgedeckt seien. Die Staatsanwaltschaft hat sich eine Erklärung zum Urteil vorbehalten.