Prüfungen zur Umweltverträglichkeit sollen kürzer dauern. Umweltschützer Rehm protestiert.
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Schnelle Verfahren für die Energiewende und für den Bodenschutz. Unter diesem Motto kündigte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an, die nun in Begutachtung geht. Nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der Beschluss im Parlament ist für den Herbst geplant.
Was wird sich durch die Novelle bei den UVP-Verfahren ändern?
Künftig sollen Doppelprüfungen, wie bisher etwa beim Landschaftsbild, vermieden werden.
Weiters soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorhanden sind, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen, etwa für Windkraft oder Photovoltaik, keine Widmung mehr erforderlich.
Zudem sollen Verfahren effizienter abgewickelt werden. Projektwerber können für Ausgleichsflächen, die in der Genehmigung vorgesehen sind, auch einen finanziellen Ausgleich leisten. Dieses Geld wird dann von den Ländern für Ausgleichsflächen verwendet.
Gegen EU-Recht
Von den Maßnahmen erwartet sich die Ministerin eine "deutliche Beschleunigung" der UVP-Verfahren auch schon im Vorfeld.
Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation "Virus" kritisiert die Novelle. Es gebe zwei Vertragsverletzungsverfahren, Gewessler musste daher im Gesetz nachbessern. Ob die EU-rechtlichen Anforderungen nun erfüllt sind, bezweifelt er. "Ich befürchte, es sind sogar neue unionsrechtswidrige Bestimmungen hinzugekommen, aufgrund von Wünschen der ÖVP", sagt Rehm. Besonders der Punkt der Ausgleichsflächen für den Artenschutz, stößt ihm sauer auf. "Wenn es nur noch reicht ein Konzept vorzulegen, dann ist das zu wenig." Die Konkretisierung im Verfahren sei notwendig.
Das schlechte Image der UVP-Verfahren, das Vorurteil, das Projekte damit verzögert werden, hält Rehm für falsch. "Alles auf UVP-Verfahren zu schieben, ist billig", sagt er. Wie lange es dauert, hänge schließlich von der Geschwindigkeit des Projektwerbers ab. "Die größten Treiber für lange Verfahrensdauer bei der Energiewende sind schlecht ausgearbeitete Projekte. In diesem Fall müssen die Unterlagen vervollständigt werden. Das kann mitunter Jahre dauern."
Auch die Verfahren für Windparks dauern nicht sechs Jahre, wie von Betreibern oftmals erzählt werde. "Es ist möglich, ein Windparkverfahren in einem Jahr abzuschließen."
Vorrang für die Energiewende
"Mehr Windräder, mehr PV-Anlagen, mehr Erneuerbare Energie. Das hat im Moment oberste Priorität", sagt Gewessler. "Und deshalb werden wir mit einer Überholspur für die Erneuerbaren jetzt dafür sorgen, dass der Ausbau noch schneller geht. Denn jedes Windrad, das wir aufstellen, macht uns unabhängig von Putin. Jede PV-Anlage schützt unser Klima."
Um wieviel Jahre sich UVP-Verfahren durch die Novelle beschleunigen, kann Gewessler jedoch nicht sagen. "Auf eine genaue Prozentzahl würde ich mich jetzt nicht festlegen wollen", sagt die Energieministerin. "Ich glaube, das wird die Praxis zeigen."(vasa)