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"Alles Gute für die Zukunft"

Von Clemens Neuhold

Wirtschaft

Nach Marathonsitzung räumt OMV-Boss Gerhard Roiss seinen Sessel – aber erst Mitte 2015.


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Wien. Ich bedanke mich bei Herrn Generaldirektor Gerhard Roiss für sein Engagement und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute", ließ OMV-Aufsichtsratchef Rudolf Kemler am Dienstagabend verlauten. Kemler ist auch Chef der Staatsholding ÖIAG und diese ist mit 31,5 Prozent Haupteigentümer der OMV. Was nach einem sofortigen Rauswurf klingt, ist in Wirklichkeit ein Abgang auf Raten. Roiss geht per 30. Juni 2015.

Seine "Zukunft" nach der OMV beginnt für Roiss, der 1990 in Österreichs größtes Unternehmen eintrat und 2002 Vize-Chef wurde, demnach erst in langen 8,5 Monaten. Was in diesen Monaten passieren soll, bleibt der Fantasie der restlichen Aktionäre überlassen, die wegen der Turbulenzen der vergangenen Wochen an den Börsen zum Teil kräftig Federn lassen mussten. Sah es nach den Turbulenzen und den starken Worten nach einem harten Durchgreifen in der Führungsetage der OMV aus, wurde nun nur leise auf den Tisch geklopft. Selbst mit einer Begründung der vorzeitigen Vertragsauflösung (der bis 2017 gelaufen wäre) hielt man sich zurück.

Schon gar nichts verlautete über die Abfindung für Roiss, die wohl stattlich ausfällt. Sein Vertrag wurde erst vergangenes Jahr verlängert.
Im Fall des Chefs der Gassparte, Hans-Peter Floren, wird ein mögliches Ende der Beziehung gar nicht erst ausgesprochen – nur faktisch vollzogen. Er stand auf der Abschussliste der vergangenen Tage. Die Geschäftsbereiche werden umgebaut, wodurch Floren seinen Bereich an einen anderen Vorstand verliert. Mit ihm werden "Vertragsverhandlungen" aufgenommen, heißt das in einer Mitteilung euphemistisch. Ob das auch eine Versetzung in eine andere Sparte bedeuten könnte, wurde nicht erläutert.

Nach Roiss’ schwebendem Abgang rückt nun wieder Kemler in den Mittelpunkt der Kritik. Ihm waren Absichten nachgesagt worden, selbst auf den Chefsessel von Österreichs größtem Unternehmen zu wechseln, doch wie es nun aussieht, wird Kemler nicht einmal mehr lange Chef der Staatsholding bleiben. Dass Finanzminister Hans Jörg Schelling zum wiederholten Mal Kritik an der Vorgehensweise der ÖIAG übte, stützt diese These.

Er, Schelling, werde in den kommenden Tagen Gespräche mit der ÖIAG suchen, damit "in Zukunft solche Situationen vermieden werden", sagte Schelling beim EU-Finanzministerrat in Luxemburg. Besonders sauer stoßen dem Finanzminister natürlich die Wertverluste bei der OMV auf, die durch die Personal-Querelen auf offener Bühne verursacht wurden und bei entsprechender Führungsstärke in der ÖIAG wohl unterbunden worden wären. Nach Ansicht der Personalvertreter haben diese Streitereien den Konzern handlungsunfähig gemacht. Der Staat konnte bisher nur dabei zusehen, denn das Führungsgremium der ÖIAG ist selbsterneuernd. Das soll sich bis März ändern. Dann kann auch die Regierung auf die Roiss-Nachfolge Einfluss nehmen.

Berät Ederer?
Heute, Mittwoch, präsentiert die Regierung die Arbeitsgruppe zur ÖIAG-Reform. Klar ist, dass Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Finanzminister Schelling von der ÖVP dabei sein werden sowie Kanzleramtsminister Josef Ostermayer für die SPÖ. In informierten Kreisen kursierte auch der Name Brigitte Ederer als Verhandlerin für die Kanzlerpartei. Die Ex-Siemens-Managerin hatte ihr Mandat im Aufsichtsrat der ÖIAG im September zurückgelegt, unmittelbar bevor sie die Leitung des Aufsichtsrats bei den ÖBB übernahm.

Die jetzige Konstruktion der Staatsholding hat sich für die OMV jedenfalls zuletzt nicht mehr bewährt. Kleinanlegervertreter Rasinger stößt sich daran, dass erst vor einem Jahr der Vertrag von Roiss verlängert worden war. "Er ist 20 Jahre in dem Unternehmen, man verlängert den Vertrag um drei Jahre und kommt dann nach einem drauf, dass es nicht mehr passt. Da stellt sich die Frage der Sorgfalt."
Er rechnet nun mit einer hohen Abfertigung für Roiss, die zu bezahlen sei  – für Rasinger ein Ärgernis. "Man muss nicht alles hinnehmen und kann sich schon überlegen, ob hier ein offensichtliches Fehlverhalten vorliegt." In diesem Fall wäre auch eine Schadenersatzklage möglich, sagt Rasinger.