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Alles neu macht der Herbst

Von Heike Hausensteiner

Wissen

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Kurzstudium, Privatuniversitäten, autonomere Unis - das sind jene wichtigsten Neuerungen, die die Studierenden demnächst erwarten. Zudem wird es ein größeres Angebot an Fachhochschul-Studiengängen geben. Punkto finanzielle Unterstützung der Studierenden werden die Höchststipendien aufgestockt.

Bakkalaureat

Heiß umfehdet, wild umstritten ist das Bakkalaureat, sowohl bei den Lehrenden wie bei den Studierenden, trotz beschlossener Sache. "Wir werden damit leben müssen", meinte resignativ der oberste Vertreter der Studierenden, ÖH-Vorsitzender Martin Faißt, im Gespräch mit der Wiener Zeitung. Der Hintergedanke bei der vom Wissenschaftsministerium vorangetriebenen Einführung des sechs- bis achtsemestrigen Studiums, die durch eine Änderung des Universitätsstudiengesetzes (UniStG) ermöglicht wird: Die Verkürzung der Studiendauer und eine damit verbundene Eindämmung der Drop-out-Rate (47 Prozent) an Österreichs Unis. Kritiker befürchten eine Nivellierung des akademischen Niveaus, Befürworter glauben, dass das neue System sowohl im Interesse der Studierenden als auch der Wirtschaft ist, und erhoffen sich, dass mit einem "Bakkalaureus"-/"Bakkalaurea-"Titel ausgestattete Absolventen früher in das Berufsleben einsteigen und damit die Unis entlasten. Hervor gehoben wird auch, die Einführung des Kurzstudiums solle ein Schritt in Richtung Internationalisierung der Studienabschlüsse sein. Die kurzzeitig angedachte Bezeichnung "Bachelor" (analog zum angloamerikanischen System) wurde aber mangels einer expliziten weiblichen Bezeichnung wieder fallen gelassen. Im internationalen Vergleich wird das Bakkalaureat auch weniger praxisorientiert sein. Die verpflichtende einjährige Berufspraxis, die ursprünglich nach Abschluss vorgesehen war, entfällt.

Kritisiert wird zum Teil die "hastige" Beschlussfassung des Bakkalaureats, ohne dass Bedarfserhebungen am Arbeitsmarkt durchgeführt worden wären. Bildungswissenschafter kontern, man müsse für Änderungen offen sein und diese ausprobieren. Tatsächlich wird ein Bakkalaureat-Studium nur dann genehmigt, wenn der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen bestätigt, dass am Arbeitsmarkt eine ausreichende Nachfrage nach Absolventen des Kurzstudiums in den jeweiligen Studienrichtungen besteht. Unklar ist die Situation für Bakkalaureat-Absolventen, die in den öffentlichen Dienst einsteigen. Die ÖVP beharrt darauf, dass für diese der Beamtenstatus einer A-Wertigkeit garantiert werden müsse.

Die Einführung des Bakkalaureats erfolgt auf freiwilliger Basis und bedarf der Zustimmung der Studienkommission. Die Studienrichtungen können - allerdings erst ab dem Wintersemester 2000/2001 - auf Antrag beim Wissenschaftsministerium das Kurzstudium anbieten. Nach Schätzungen des Ministeriums werden das rund ein Drittel tun. Auf das Bakkalaureat folgt das zwei- bis viersemestrige Magisterstudium, daran schließt, wie gehabt, das Doktorat an. Nicht alle Studien wird es in der Kurzform geben. Medizin, Jus und die Lehramtsstudien beispielsweise werden das Bakkalaureat nicht anbieten. Also keine Angst vor dem Schmalspurjuristen.

Privatuniversitäten

In Österreich übernehmen die universitäre Ausbildung öffentliche Einrichtungen. Ausnahmen sind die Webster University, die als Ableger der US-amerikanischen Uni in Wien 22 betrieben wird, und die Philosophisch-Theologische Fakultät an der Uni Linz, die nach kirchlichem Recht organisiert ist. Ab Herbst werden durch das Akkreditierungsgesetz Privatuniversitäten aus dem In- und Ausland zugelassen. Anträge können ab November gestellt werden. Konkurrenz tue den österreichischen Unis gut, mit den privaten Einrichtungen könnten sie ohne weiteres mithalten, heißt es.

Eine privat geführte Einrichtung darf sich "Universität" nennen, wenn sie eine juristische Person mit Sitz in Österreich ist und dem Standard entsprechendes wissenschaftliches Lehrpersonal einstellt. Privatunis müssen für die nötige Raum- und Sachausstattung sorgen und dürfen keine Bundesförderungen beziehen. Das schließt nicht aus, dass der Bund bei Bedarf Verträge mit einer akkreditierten Privatuni "über die Erbringung bestimmter Leistungen in Lehre und Forschung abschließt". Den akkreditierten Universitäten steht es frei, Studiengebühren zu verlangen.

Private Universitäten müssen Studien von mindestens drei Jahren in wissenschaftlichen Disziplinen anbietet, die zu einem akademischen Grad führen. Die abgelegten Prüfungen und verliehenen Titel haben aber die Wirkung ausländischer Abschlüsse - sodass diese erst recht nostrifiziert werden müssen, wird moniert. Durch die Akkreditierung werden Studierende einer Privatuni nun aber Studierenden an einer öffentlichen Uni gleichgestellt, etwa in sozialrechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht (was Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe betrifft). Auch hinsichtlich des Fremdengesetzes gelten für Lehrende und Studierende an Privatunis die gleichen Bestimmungen wie an staatlichen Unis.

Über die Zulassung einer privaten Universität entscheidet ein achtköpfiger Akkreditierungsrat, der Wissenschaftsminister hat ein Vetorecht. Die Akkreditierung erfolgt zunächst auf ein Jahr, in der Folge in Fünf-Jahres-, dann in Zehnjahresschritten.

Inwiefern es zu einem Wettbewerb unter den öffentlichen und privaten Unis kommt, wird sich weisen. Unverbindliche Interessenten gibt es bereits, wie aus dem Wissenschaftsministerium zu erfahren war. Um Akkreditierung ansuchen werden jedenfalls die Webster University und die IMADEC International Business School mit Sitz im zweiten Bezirk in Wien.

Akademien werden zu Hochschulen

Das von den Regierungsparteien beschlossene Akademiestudiengesetz (AstG) soll die Pflichtschullehrerausbildung, bisher an den "Pädagogischen Akademien" (Pädaks), verbessern. Ursprünglich wurde der Entwurf von der SPÖ abgelehnt, da sie - sekundiert vom LiF - eine universitäre Ausbildung für alle pädagogischen Berufe (vom Kindergarten bis zu den höheren Schulen) fordert. Die ÖVP argumentiert hingegen, einem differenzierten Schulsystem müsse auch ein differenziertes Lehrerbildungssystem entsprechen. Angestrebt wird die Entwicklung der Akademien hin zu hochschulischen Einrichtungen bis zum Jahr 2007. Eine mögliche Ausweitung auf den Erwachsenenbildungsbereich, verstärkte wissenschaftliche Fundierung der Ausbildung und eine größere Autonomie in der Studienplangestaltung sind die Ziele des AstG als "Übergangsgesetz". Die Forderung seitens der FPÖ, die Akademien in Fachhochschulen (FH) umzuwandeln, wird mit der Begründung abgelehnt, die staatliche Verantwortung zur Lehrerausbildung dürfe nicht dem temporären freien Markt wie im FH-Bereich überlassen werden.

Insgesamt neun Pädaks gibt es in Österreich, die der Bund erhält. Dazu kommen vier Akademien der Diözesen.

Vollrechtsfähigkeit der Unis

Geht es nach den Vorstellungen des Wissenschaftsministeriums, sollen Österreichs Unis "volle Rechtsfähigkeit" erlangen. Das bedeutet in erster Linie Budgetautonomie - wobei es ein Grundbudget und ein leistungsabhängiges variables Budget geben soll - und privatrechtliche Dienstverträge für Uni-Lehrer. So sieht es zumindest der Entwurf vor, der im März zur Begutachtung ausgeschickt wurde. Die Begutachtungsfrist ist zwar schon Ende Juni ausgelaufen, noch gibt es aber Rückmeldungen, sowohl positiver aber auch negativer, polemischer Natur, wie Lothar Matzenauer vom Wissenschaftsministerium auf Anfrage der Wiener Zeitung mitteilte. Der Staat wolle die Unis abschieben, ihnen aber gleichzeitig keine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit (Stichwort: Studiengebühren) geben. Abgelehnt wird der Entwurf zur Vollrechtsfähigkeit der Unis vom Professorenverband sowie von den Mittelbauvertretern. Missverständnisse müssten also noch ausgeräumt werden, um eine fertige "Synopsis" zu erstellen, so Matzenauer. Die zuständige Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Oktober wieder tagen. Vollrechtsfähige Unis wird es nicht vor dem Wintersemester 2000/2001 geben.