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"Alles nur Lobbying"

Von Christian Rösner

Politik

Stadtrat Ludwig verteidigt Initiative gegen EU-Kommission, die den sozialen Wohnbau zugunsten Privater aufweichen will.


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Wien. Was die Opposition nach wie vor als "Wahlkampf-Gag" der Wiener SPÖ anlässlich der bevorstehenden EU-Wahl sieht, bezeichnet die Stadtregierung nach wie vor als geplanten "Anschlag auf den sozialen Wohnbau": Die Stadt Wien warnt seit einem halben Jahr vor der Wettbewerbsrichtlinie im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnbau. So versuche die EU-Kommission immer wieder, das Subsidiaritätsprinzip über den Weg des Wettbewerbs- oder Beihilfenrechts zu unterwandern: Das heißt, die SPÖ befürchtet, dass sich die Kommission das Bestimmungsrecht über die Ausgestaltung des sozialen Wohnbaus unter den Nagel reißen will. Das wiederum würde - wie bereits in Frankreich, in Schweden oder den Niederlanden - dazu führen, dass geförderter Wohnraum nur noch für sehr schwache Einkommensgruppen zugänglich gemacht wird. Die Folge wäre soziale Segregation. Deswegen haben auf Initiative von Bürgermeister Michael Häupl bereits im Februar 30 Stadtchefs aus der EU in Brüssel eine entsprechende Resolution übergeben.

Inzwischen wurden aber wieder Gegenstimmen laut, die besagen, dass laut EU-Recht jede Stadt ihren Wohnbau so gestalten kann, wie sie will. Das sei auch so im entsprechenden Gesetzestext festgeschrieben. Und überinterpretieren könne man jeden Gesetzestext. Außerdem gebe es kein einziges Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das einer Gebietskörperschaft diesbezüglich jemals etwas vorgeschrieben hätte, heißt es in der Argumentation.

Unlauterer Wettbewerb?

"Alles nur Lobbying von gewerblichen Immobilien-Entwicklern", meint man dazu im Wohnbauressort der Stadt Wien. Diese würden den geförderten Wohnbau beeinspruchen, weil sie darin einen unlauteren Wettbewerb sehen: So sei unter Berufung auf die Wettbewerbsrichtlinie in Schweden die Wohnbauförderung de facto abgeschafft worden. In den Niederlanden habe man wiederum die Haushaltseinkommensgrenze, bis zu der man Anspruch auf geförderten Wohnraum hat, auf 34.000 Euro pro Jahr herabgesetzt, wodurch mit einem Schlag mehr als 600.000 Menschen den Zugang zum kommunalen Wohnbau verloren hätten. "Da sind mit einem Schwung Hunderttausende auf den freien Wohnungsmarkt gekommen. Für die gewerblichen Immobilien-Entwickler war das wie Weihnachten und Ostern zusammen", ist Wohnbaustadtrat Michael Ludwig überzeugt.

Und im angesprochenen Gesetzestext seien sehr wohl für den sozialen Wohnbau problematische Formulierungen zu finden. Laut Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 heißt es: "Deshalb sollte die nach diesem Beschluss vorgesehene Befreiung von der Anmeldepflicht auch für Unternehmen gelten, die mit der Erbringung von Sozialdienstleistungen betraut sind, und Wohnraum für benachteiligte Bürger oder sozial schwächere Bevölkerungsgruppen bereitstellen, die nicht die Mittel haben, sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu beschaffen (. . .)".

Auch für den Mittelstand

Genau das will aber die Wiener SPÖ verhindern: Und das sei der Punkt. "Wir haben immer gesagt, wir wollen den geförderten Wohnbau auch dem Mittelstand zur Verfügung stellen. Denn so wirken wir stark preisdämpfend auf den gesamten Markt und sorgen für eine soziale Durchmischung ", meint Ludwig im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Er betont zudem, "dass die Akzeptanz für den geförderten Wohnbau in der Bevölkerung größer ist, wenn sie weiß, dass auch einmal die Enkelkinder die Chance haben, eine solche Wohnung zu bekommen." Würden ausschließlich Angebote für die sozial Schwächsten der Gesellschaft zur Verfügung stehen, würden sich viele ungerecht behandelt fühlen. Schließlich wird der soziale Wohnbau aus Steuern finanziert.

Deswegen fordern die 30 EU-Bürgermeister von Amsterdam bis Zagreb eine Änderung dieser Textstelle wie folgt: "Deshalb sollte die nach diesem Beschluss vorgesehene Befreiung von der Anmeldepflicht auch für Unternehmen gelten, die mit der Erbringung von Sozialdienstleistungen oder mit der Bereitstellung von sozialem Wohnraum betraut sind".

"Kein Wahlkampf-Thema"

Denn "sozialer Wohnraum" könne individuell ausgelegt und definiert werden. Bei der Eingrenzung auf "benachteiligte Bürger oder sozial schwächere Bevölkerungsgruppen" sei das nicht möglich, betont Ludwig. "Da warten wir doch nicht, bis sich neoliberale Lobbyisten in der Kommission durchgesetzt haben, sondern tun etwas dagegen. Mit Wahlkampf hat das jedenfalls nichts zu tun", so Ludwig. Zumal sich wohl erst die nächste Kommission diesem Thema widmen werde - nach der Wahl.