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Alte Wünsche an neue Adresse

Von Christina Mondolfo

Wirtschaft

Die Gespräche der Parteien bezüglich der Bildung einer neuen Regierung sind zwar noch in vollem Gange, doch die Industriellenvereinigung (IV) hat ihre - teils altbekannten - Wünsche erneut formuliert.


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Ganz oben auf der Liste würden echte Steuerentlastungen bereits ab Mitte 2003 stehen, sagte IV-Präsident Peter Mitterbauer gestern im Klub der Wirtschaftspublizisten: "Die Regierung muss mutig handeln, die Steuerreform muss in den Konjunkturaufschwung integriert werden."

Senkung der KöSt

Mitterbauer forderte unter anderem die Senkung der Körperschaftssteuer von 34 auf 30%. Allein diese Maßnahme würde für den Fiskus rund 540 Mill. Euro weniger Einnahmen bedeuten. Der IV-Präsident sprach sich weiters für die Abschaffung der Kommunalsteuer sowie des Dienstgeberbeitrages für die Wohnbauförderung aus, was die Industrie mit 400 Mill. bzw. 120 Mill. Euro entlasten würde. Außerdem müsse endlich die in der vergangenen Legislaturperiode versprochene Lohnnebenkostensenkung durchgeführt werden. Daneben sei die Förderung von Forschung und Entwicklung besonders wichtig, so Mitterbauer weiter. Die langfristige Finanzierung müsse sichergestellt werden, er könne sich dafür die Errichtung eines Nationalfonds vorstellen, der aus den Gewinnen und Dividenden der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gespeist werden solle.

Ausnahmeregelungen wünscht sich Mitterbauer beim neuen Ökostromgesetz. Da die Industrien in einzelnen Bundesländern dadurch aber mehr belastet würden, sollte durch unterschiedliche Zuschläge ein Wettbewerb ermöglicht werden. Im vergangenen Sommer hatte sich die IV neben Politikern und anderen Institutionen allerdings noch für eine einheitliche Regelung für die Ökostromförderung ausgesprochen. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wird in den nächsten Tagen die Zuschläge für den grünen Strom veröffentlichen.

Für die Unternehmen der ÖIAG kann sich Mitterbauer die Einbringung in einen Fonds vorstellen, da dies zur Belebung des Kapitalmarktes beitragen könne. Die ÖIAG könne danach aufgelöst werden. Im Falle des Weiterbestehens müsse sie jedoch mit einem klaren Auftrag zur Beteiligungsverwaltung oder Privatisierung versehen werden.

Befragt nach seinen Präferenzen für die künftige Regierung wollte sich der IV-Präsident nicht festlegen. Es gebe Pro- und Kontrastimmen für jede der Varianten, er selbst schließe aber auch eine Minderheitsregierung nicht aus, so Mitterbauer.