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Alternative Privatschulen wollen mehr Geld

Von Petra Tempfer

Politik

Höchstgericht soll über Gleichstellung der nichtkonfessionellen mit konfessionellen Privatschulen entscheiden.


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Wien. Eigentlich seien sie so etwas wie Start-ups, die alternativen Privatschulen wie Montessori-, Waldorf- oder Pestalozzischulen. Deren Lehrmethoden hätten nämlich längst das gesamte Schulwesen erreicht. Und dennoch würden sie - im Gegensatz zu Start-ups der Wirtschaft - kaum gefördert, hieß es am Dienstag von deren Vertretern.

Daher wollten diese noch am selben Tag einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, mit dem sie auf Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen klagen. Vor 25 Jahren hatten bereits Eltern und Schüler Ähnliches versucht, der VfGH hatte deren Klage jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil diese die falschen Adressaten waren. Die Klage hätte von den Schulen kommen müssen.

Heute sind es 38 nichtkonfessionelle Einrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht und drei Dachverbände, die sich an den VfGH wenden. Denn im Vergleich mit den öffentlichen Schulen und konfessionellen Privatschulen erhielten die nichtkonfessionellen nur etwa ein Zehntel der Fördersumme, nämlich rund 750 Euro pro Schüler und Jahr, hieß es am Dienstag.

Schülerzahlen steigen seit 2012

Öffentliche Schulen und konfessionelle Privatschulen bekämen per Gesetz alle Personal- und Begleitkosten ersetzt. Geht es nach den Klägern, sollen die Kosten für Lehrer an den Freien Schulen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung haben, ebenfalls zu 100 Prozent vom Bund übernommen werden.

Grundlage für die unterschiedlichen Regelungen ist das Privatschulgesetz von 1962 -eine Zeit, in der es in Österreich noch gar keine Alternativschulen gab. An diesen steigt die Schülerzahl seit 2012 an, sie decken bereits 30 Prozent des Privatschulbereichs ab. Die Förderung habe indes stagniert, was de facto eine Kürzung um 25 Prozent ergebe. Aktuell besuchen rund 6100 Kinder eine Freie Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Sie werden nach staatlich anerkannten Lehrplänen unterrichtet, erhalten Zeugnisse und absolvieren die Schulpflicht, teils mit Matura.

"Durch die jetzige Schlechterstellung werden die nichtkonfessionellen Privatschulen in zahlreichen verfassungs- und europarechtlichen Rechten verletzt, etwa in ihrem Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, in ihrem Recht auf Bildung und in ihrem Recht auf Nichtdiskriminierung", sagte dazu der Anwalt der Kläger, Wolfram Proksch. Immerhin leisteten diese "einen erheblichen Beitrag zum staatlichen Erziehungsauftrag und zur pädagogischen Vielfalt". Außerdem sei der Staat zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Proksch hofft auf eine Entscheidung des VfGH 2017.

Geht man davon aus, dass die Kläger recht bekommen, so wäre der Staat durch die ausgedehnte Übernahme der Personalkosten mit Mehrkosten von rund 17 Millionen Euro konfrontiert - eine Summe, die derzeit von den Eltern kommt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage hervor. Angesichts dessen, dass der Staat nun 750 Millionen Euro zum Ausbau der Ganztagsschulen in die Hand nimmt, sei das ein geringer Betrag, so Proksch.

Privilegien durch Konkordat

Unterstützung bekommen die Freien Schulen von den Grünen, Neos und der Industriellenvereinigung. Das Bildungsministerium will sich auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" nicht dazu äußern -die Sache liege beim VfGH, heißt es. Skeptisch betrachtet Verfassungsjurist Heinz Mayer die Klage. Es gebe ein Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, sagt er, das katholischen Schulen gewisse Privilegien einräume. Das könnte hinderlich für eine erfolgreiche Klage sein.