Ein Beitrag zum Schutz der Einheit des Sozialbaus: 30 Jahre Wohnbaubanken.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 1 Jahr in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Auch in der Wohnungswirtschaft werden immer mehr privatwirtschaftliche Lösungen favorisiert. Gegen private Eigentumsbildung ist nichts einzuwenden. Dennoch braucht es gerade in Krisenzeiten Alternativen. Da diese nicht erst in der Krise geschaffen werden können, gilt es vorhandene Alternativen zu erhalten und zu stärken. Dazu zählen marktunabhängige oder zumindest nicht vollständig dem Markt-Preis-Mechanismus unterworfene Wohnungsangebote, um preisstabile Versorgungsleistungen aufrechtzuerhalten, und ein handlungsfähiger Staat. Die Arbeitsteilung mit privaten Banken, gemeinwohlorientierten Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstituten, wie Raiffeisen- und Volksbanken, erweist sich in der Kreditwirtschaft als sehr hilfreich.
Ebenso ergibt sich eine - von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich gewichtete - Dreiteilung bei den 1,72 Millionen Hauptmietwohnungen in Österreich: 16,1 Prozent Gemeindewohnungen, 39,7 Prozent Genossenschaftswohnungen und 44,2 Prozent private Hauptmieten. Diese Mietwohnungen repräsentieren laut Statistik Austria 42,2 Prozent aller Rechtsverhältnisse beim Wohnen; auf Hauseigentum entfielen zuletzt 36,7 Prozent, auf Wohnungseigentum 11,5 Prozent und auf Sonstige 9,6 Prozent. Als Genossenschaftswohnung wird rechtsformübergreifend eine Wohnung bezeichnet, die von einer der 182 gemeinnützigen Bauvereinigungen angeboten wird.
Die "Wiener Zeitung" berichtete jüngst, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz erlaube den Verkauf von bis zu drei Wohnungen innerhalb eines Objektes, ohne dass die Aufsichtsbehörde zustimmen müsse. So würde ein Verkauf auch an Investoren interessant, verteilt über mehrere Objekte oder auf mehrere Investoren im Falle eines Objektes. Die vermögensrechtliche Einheit einer gemeinnützigen Bauvereinigung würde aufgehoben. Schon vor einigen Jahren sollte eine Finanzierungslösung für gemeinnützige Wohnbauunternehmen geschaffen werden: Externe Finanzinvestoren sollten Anteile gemeinnütziger Bauvereinigungen erwerben, in Erwartung steigender Anteilswerte.
Der Teilverkauf von Wohneigentum oder von Unternehmensanteilen löst die Vermögensbindung und vermögensrechtliche Einheit einer gemeinnützigen Bauvereinigung auf. Damit wird genau das Gegenteil dessen vorbereitet, was für den Erhalt von leistbarem Wohnen auch in Zukunft erforderlich ist: das Vorhandensein von unabhängigen Alternativen in der Wohnungswirtschaft. Sollte jedoch das Thema ein Grundproblem berühren, so wäre nach verträglicheren Finanzierungslösungen zu suchen beziehungsweise auf bereits vorhandene zurückzugreifen: Als eine Lösung entstanden in Folge des "Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus" (1993) Wohnbaubanken, die sich durch die Emission von steuerbegünstigten Wohnbauanleihen refinanzieren. Gerade auch deren Angebot könnte angesichts steigender Zinsen wieder attraktiv werden und einen stabilisierenden Finanzierungsbeitrag nicht nur für gemeinnützige Bauvereinigungen leisten. Zusätzlich kam es zu einem "Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank" (2015), und die Beteiligung der Bewohner selbst mit einem Finanzierungsbeitrag stellt eine bereits praktisch bewährte Möglichkeit dar.