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Am 32. Dezember wirds zu spät sein

Von Erich Wolf

Wirtschaft
Wers weiß, gewinnt: Steuergeschenke unter dem Christbaum. bilderbox

Strategien gegen den Fiskus. | 1.Zeitliches Verschieben von Einnahmen und Ausgaben


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Unternehmer mit Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen haben die Möglichkeit, durch das Vorziehen von Ausgaben und/oder die spätere Fakturierung von Einnahmen SteuerVorteile zu lukrieren.

2. Bildung von Rückstellungen **

Bilanzierende Unternehmer können durch die Bildung von Rückstellungen ihren steuerpflichtigen Gewinn für 2005 reduzieren. Beispielsweise können Vordienstzeiten von Mitarbeiter für die Abfertigungsberechnung (nach dem "alten System) berechnet werden. Wenn Mitarbeiter Mehr- und Überstunden geleistet haben, kann eine Zeitausgleichsrückstellung helfen, den Gewinn zu reduzieren. Hierfür sind selbstverständlich genaue Zeitaufzeichnungen unbedingt erforderlich. Auch kann eine Pensionsrückstellung für Angestellte gebildet werden.

3. Verhinderung der Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen **

Seit 2004 können bilanzierende natürliche Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieb den halben Steuersatz für nicht entnommene Gewinne in Anspruch nehmen. Diese Begünstigung ist mit 100.000 Euro pro Jahr begrenzt, steht Freiberuflern aber nicht zur Verfügung. Bei Kapitalabbau durch Entnahmen innerhalb von 7 Jahren kommt es aber zur Nachversteuerung. Kurz vor Bilanzstichtag zum Zweck des Ausgleichs vorange gangener Entnahmen getätigte, betriebsnotwendige Einlagen können die Nachversteuerung verhindern.

4. Spenden, Sponsoring

Die Steuertipps der "Wiener Zeitung" haben bereits darüber berichtet. Unternehmer haben die Möglichkeit, Spenden und Sponsoringbeträge mit "Werbeeffekt" steuerlich nutzbar zu machen. Ohne Werbeeffekt können Unternehmer und Arbeitnehmer bis zu 10% ihres Einkommens des Vorjahres als Spenden für wissenschaftliche Institutionen abschreiben.

5. Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen

Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern sind nur mit 6% lohnsteuerpflichtig, da das so genannte Jahressechstel bis 15% erhöht werden kann. Es muss sich selbstverständlich um eine wirklich herausragende Idee oder Verbesserungsvorschlag handeln.

6. Erhöhtes Kilometergeld ab 28. Oktober 2005

Für Unternehmer und reisende Arbeitnehmer gleichfalls interessant sind die erhöhten Sätze für Kilometergeld:

PKW und Kombi: 0,376 Euro

Motorräder bis 250 cm³: 0,119 Euro

Motorräder über 250 cm³: 0,212 Euro

Pro mitbeförderte Person 0,045 Euro.

Achtung für den Wechsel ab 28. Oktober 2005: Es sind getrennte Aufzeichnungen für vor dem Stichtag und danach zu führen.

7. Aus- und Fortbildung

Der Bildungsfreibetrag für Aufwendungen, die unmittelbar Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers betreffen, beträgt 20% der Ausgaben. Alternativ kann eine Bildungsprämie in Höhe von 6% beantragt werden.

8. Forschung

Mit der Auftragsforschung sollte noch bis zum 1. Jänner 2006 gewartet werden. Die Steuertipps der "Wiener Zeitung" haben darüber bereits berichtet. Die Eigenforschung bringt einen Forschungsfreibetrag von 25% der Forschungsaufwendungen, oder sogar 35% bei erhöhten Forschungsaufwand, oder alternativ eine acht-prozentige Forschungsprämie.

9. Verlustbeteiligung

Hier gibt es viele Steuerfallen und das wirtschaftliche Risiko des Totalverlustes. Achten Sie auf seriöse "Bauherrenmodelle" oder andere Verlustbeteiligungen (z. B. bei der Hochtechnologie), mit denen sie die Gewinnsteuer heuer noch reduzieren können.

10. Zuckerln für Arbeitnehmer **

In der Weihnachtszeit besonders aktuell, weil die folgenden Zuwendungen pro Dienstnehmer pro Jahr steuerfrei sind:

Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) 365 Euro

Sachzuwendungen (z. B. Weihnachtsgeschenke) 186 Euro

Zukunftssicherung 300 Euro

Mitarbeiterbeteiligung 1460 Euro.