Die Verkaufsunterlagen eines Semmelweis-Pavillons wurden dem Ausschuss nicht vorgelegt. Zu Unrecht?
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Wien. Der Verkauf der drei Semmelweis-Pavillons durch die Stadt an die Amadeus-Schule steht einmal mehr im Fokus. Die Unterlagen zu einem der drei Pavillons waren beim Verkauf vor sechs Jahren nicht dem Ausschuss des Gemeinderats vorgelegt worden. Wie sich nun herausstellt, könnte dies zu Unrecht geschehen sein. Veräußert hat die Liegenschaft der städtische Krankenanstaltenverbund (KAV). Üblicherweise müssen Transaktionen des KAV nicht dem Gemeinderat vorgelegt werden. Außer sie übersteigen eine bestimmte Summe.
Laut KAV-Statut ist ein Vertrag, der nicht in den "normalen Geschäftsbetrieb" fällt, vom Ausschuss des Gemeinderats zu bewilligen (Paragraf 6). Der Zweck des KAV besteht laut Statut "in der medizinischen und pflegerischen sowie psychosozialen Betreuung kranker und pflegebedürftiger Menschen". Der Verkauf von Immobilien fällt nicht darunter, außer der Verkaufspreis liegt unter der in der Stadtverfassung festgelegten Wertgrenze von drei Millionen Euro (Paragraf 88). Der fünf Millionen Euro schwere Verkauf des Pavillons liegt daher deutlich darüber. Ist der Vertrag damit ungültig?
Pavillons sollen Anfang 2019 versteigert werden
So sieht es jedenfalls die Opposition. FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler stellt den Kaufvertrag zwischen dem KAV und der Amadeus-Schule in Frage. "Es wurde die Wertgrenze überschritten. Man hätte daher den Ausschuss damit befassen müssen."
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, droht den Semmelweis-Pavillons die Zwangsversteigerung. Gegen die Eigentümergesellschaft Amadeus Vienna Campus wurde Anfang des Jahres eine Räumungsklage eingebracht. Die Gläubiger fordern 33 Millionen Euro. Laut Bezirksgericht Döbling soll der Versteigerungstermin der drei Pavillons in der kommenden Woche bekanntgegeben werden. Die Versteigerung findet dann im ersten Quartal 2019 statt, sofern es vorher keine Einigung zwischen den Parteien gibt. Im Sinne der anberaumten Versteigerung müsse die Stadt nun handeln, um Rechtssicherheit zu schaffen, sagt Guggenbichler. "Man müsste wissen, wer nun eigentlich der wirkliche Eigentümer ist. Damit nicht weitere Fakten geschaffen werden."
Er verweist auf einen ähnlichen Verkauf des KAV im Jahr 2008, vier Jahre vor dem Semmelweis-Deal. Es handelte sich um eine geplante Veräußerung eines Grundstücks auf dem Gelände des Otto Wagner Spitals um rund 8,9 Millionen Euro. Der Vorvertrag wurde Anfang Juni 2008 vom Stadtsenat behandelt, 20 Tage später vom Gemeinderat bewilligt. "Wenn man die beiden Fälle gleich handhaben würde, hätte auch der Semmelweis-Pavillon in den Ausschuss kommen müssen. Schließlich haben sich die Vorgaben seither nicht geändert", sagt Guggenbichler.
Für den KAV ist die Argumentation nicht nachvollziehbar. "Der Vertrag musste gemäß den Statuten nicht vom Gemeinderat genehmigt werden", heißt es auf Nachfrage. "Die damalige Verwertung der Bauplätze ist rechtmäßig und korrekt abgelaufen. Daher steht außer Frage, dass die Amadeus Vienna Campus Eigentümergesellschaft mbH. Besitzerin der Liegenschaft ist."
KAV argumentiert entgegen seinen eigenen Statuten
Der KAV bezieht sich in seinen Berechnungen zur Wertgrenze auf die Haushaltsordnung der Stadt Wien. Die Summe, die bei Verkäufen nicht überschritten werden dürfe, liege bei 15 Millionen Euro. Damit beruft sich der KAV auf eine Haushaltsordnung, die den eigenen Statuten des KAV entgegensteht.
Warum wurde dann aber der Vorvertrag des Otto Wagner Spitals dem Gemeinderat vorgelegt? Es könne jedes Projekt vorgelegt werden, auch, wenn es laut Statut gar nicht notwendig ist, heißt es.
Die drei Semmelweis-Pavillons wurden vor sechs Jahren weit unter dem Marktwert um insgesamt 14,2 Millionen Euro verkauft. Der neue Eigentümer, Amadeus Vienna Campus Eigentümergesellschaft (kurz: Amadeus Campus), errichtete daraufhin eine private Elite-Musikschule. Sechs Jahre nach Vertragsabschluss droht nun die Zwangsversteigerung.