Aufwertung des Bundesrats kommt wohl nur in homöopathischen Dosen. | Wien. Am 12. April ist es wieder einmal soweit: Schulmediziner, Alternativärzte und selbsternannte Wunderheiler aller Richtungen versammeln sich in Salzburg. Auf Einladung von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) wollen sie jene Medizin finden, die dem komatösen Patienten Bundesstaatsreform neues Leben einhaucht.
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Wunder sind auch diesmal nicht zu erwarten, dafür bürgen schon die Auffassungsunterschiede der beteiligten Entscheidungsträger rund Experten.
Beispiel Bundesrat: Hier pendeln die Auffassungen zwischen den Extremen. Burgstaller - sie ist im ersten Halbjahr 2007 auch Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz - selbst war es, die einer massiven Aufwertung des Bundesrats (durch ein Veto in Finanzfragen) das Wort geredet hatte.
Viel mehr als eine rhetorische Übung in Sachen Föderalismus - SPÖ-Politiker stehen ja irgendwie unter latentem Zentralismusverdacht - dürfte das aber nicht gewesen sein.
Eine andere Variante will die Länderkammer früher in den gesetzgeberischen Prozess einbinden und so ihren Stellenwert heben. Allerdings fragt sich nicht nur der erfahrene Vorarlberger Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP), ob das machbar und sinnvoll ist.
Er bezweifelt, dass die Länderkammer für eine frühere Einbindung überhaupt noch nah genug an den Interessen der Länder dran ist. Dass der Bundesrat nicht einmal in Ansätzen über den dafür notwendigen Apparat an Legisten und Experten verfügt, kommt noch dazu.
Außerdem müssen mehr Rechte nicht automatisch zu mehr Aktivität führen, weiß Weiss - und führt gleich ein bezeichnendes Beispiel an: Seit dem EU-Beitritt 1995 verfügt der Bundesrat in sämtlichen Unions-Angelegenheiten über ein Stellungnahmerecht - wahrgenommen habe er es in diesen zwölf Jahren genau ein einziges Mal.
Auf mehr Kompetenzen in Sachen Schule haben die Länder schon seit längerer Zeit ein begehrliches Auge geworfen. In Diskussion steht, dass der Bund nur mehr die Qualitätsstandards im Bildungsbereich vorgibt, die gesamte Schulorganisation samt Lehrerfinanzierung aber in die Verantwortung der Länder fällt.
Für Weiss spießt es sich aber an der Frage, wie die Länder bei Kostenfragen mitreden können. Möglich wäre eine 15a-Vereinbarung, nach der der Bund eine einseitige Gesetzgebung unterlässt und die Länder direkt mitwirken können. Und direkt heißt, so betont Weiss, nicht über den Umweg des Bundesrates.
Und wer trägt das Risiko der Kostendynamik? Immerhin scheitert an dieser Frage derzeit auch eine Einigung in der Pflegedebatte. Weiss verlangt eine stabile, das heißt nachhaltige Beteiligung des Bundes. Er verweist auf die Erfahrung mit der Auslagerung der Bundesstraßen, wo der Kostenbeitrag des Bundes befristet ist und jetzt nachverhandelt werden muss.
Widerstand gegen eine Aufwertung der Länder im Schulbereich kommt laut Weiss hauptsächlich aus dem Bildungsministerium, das dann natürlich einen Großteil seiner Aufgaben verlieren würde.
Dass dabei auch die emotionale Debatte Gesamtschule versus differenziertes Schulsystem eine Rolle spielt, bestreitet Weiss gar nicht: "Möglicherweise ist es ja ganz attraktiv, in diesem Bereich einen Wettbewerb zu haben." Anstatt abstrakt Modelle gegeneinander antreten zu lassen, könnte sich zur Abwechslung die im Föderalismus schlummernde Innovationskraft zu Wort melden. Dann säße er einmal nicht als Kostentreiber auf der Anklagebank.