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Am Nachweis führt kein Weg vorbei

Von Anna Kindlmann

Wirtschaft
Besucher dürfen nur noch geimpft oder mit negativem PCR-Test in die Nachtbar.
© getty images / Westend61

2G-Nachweis für die Nacht-Gastro: Was künftig für Clubbesucher und Betreiber gilt.


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Wer seit Donnerstagabend in eine Diskothek oder einen Nachtclub gehen will, muss anstelle des 3G-Nachweises nun einen 2G-Nachweis bei sich führen. Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung? Wir haben bei Rainer Kraft und Birgit Kronberger, Geschäftsführung Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, nachgefragt.

Welche Vorschriften gelten für Besucher?

Für den Eintritt in einen Nachtclub oder einem Abendlokal gilt nur mehr der Nachweis einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests. Ein Antigentest gilt in der Nachtgastronomie nicht mehr als Zutrittsberechtigung. Gleichzeitig wurden vom Bundesministerium schärfere 3G-Kontrollen für die gesamte Gastronomie angekündigt. Wer einen Impfpass vorweist, sollte ebenfalls einen Ausweis dabei haben - es sei denn, man hat den "Grünen Pass" mit QR-Code bereits im Smartphone oder als Ausdruck der Apotheke mit. Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist teuer. Gegen Gäste ohne 3G-Nachweis kann ein Organmandat - also ein Strafzettel von der Polizei - von 90 Euro ausgestellt werden.

Welche Strafen drohen dem Lokalbetreiber?

Dem Gastronomieunternehmer droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro, wenn im Lokal bei einer behördlichen Kontrolle Kunden ohne Nachweis angetroffen werden. Gibt es mehrere Geschäftsführer, kann nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes sogar jedem Geschäftsführer gesondert die volle Strafe auferlegt werden. Die Kontrollen der Einhaltung der Maßnahmen können durch Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde oder durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgen. "Es ist damit zu rechnen, dass es stichprobenartige Kontrollen geben wird, bei denen die Test- oder . Impfnachweise hinsichtlich Name und Geburtsdatum und Ausstellungsdatum überprüft werden", sagt Anwalt Rainer Kraft.

Wird die verhängte Strafe vom Lohn abgezogen?

Nein, der Geschäftsinhaber muss die über ihn verhängte Strafe aus eigener Tasche bezahlen. Er darf sie also dem Kellner weder weiterverrechnen, noch vom Lohn abrechnen. Der Lokalinhaber muss aber alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, dass im Lokal sämtliche behördliche Vorschriften eingehalten werden können.

Was, wenn der Kellner nicht kontrolliert?

Wenn Mitarbeiter die 3G- oder 2G-Regel missachten, ist der Lokalinhaber berechtigt, sie zu verwarnen. Auch wenn das Nichteinhalten auf Stress oder Unachtsamkeit zurückzuführen ist. Eine Entlassung kommt erst infrage, wenn ein Mitarbeiter trotz klarer Anweisungen die Kontrolle verabsäumt. Da in Österreich eine Kündigung ohne besondere Begründung zulässig ist, könnte das Missachten der Kontrollen von Besuchern durch Kellner durchaus eine Kündigung nach sich ziehen. Da es den Behörden schon aus Kapazitätsgründen niemals möglich sein wird, flächendeckend zu kontrollieren, könne es sicherlich vorkommen, dass das Missachten der Regeln in einigen Fällen übersehen werden wird, erklärt der Jurist weiter.

Welche Folgen drohen bei gefälschten Nachweisen?

Hier ist Folgendes zu unterscheiden: Wenn ein Gast einen Test- oder Impfnachweis vorzeigt, der gefälscht oder verfälscht (also inhaltlich unrichtig) ist, ist das als Urkundenfälschung zu werten. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Wer dabei erwischt wird, dem droht also sogar eine gerichtliche Vorstrafe. Das Vorweisen des Testnachweises einer anderen Person - zum Beispiel von einem Freund - zählt hingegen nicht als Urkundenfälschung. Hierbei liegt aber ein Verstoß gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz - also ein Verwaltungsdelikt - vor, das mit bis zu 500 Euro abgestraft werden kann.

Wird die 2G-Regel auch in der Gastro eingeführt?

Verschärfungen für die gesamte Gastronomie, die Abschaffung der Antigen-Selbsttests, sind den Juristen zufolge nicht auszuschließen. "Eine generelle Einführung einer 2G-Regel auch für die gesamte Gastronomie ist unseres Erachtens aber eher nicht zu erwarten.", sagt Kraft.