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Am wenigsten Wahlberechtigte in den dichtesten Bezirken

Von Christian Rösner

Politik

Im 15. Bezirk dürfen 34 Prozent der Bewohner gar nicht wählen gehen.


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Wien. 21 Prozent der Wiener Bevölkerung sind nicht wahlberechtigt - aufgrund einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Und nur ein Drittel von den 21 Prozent dürfen als EU-Bürger auf Bezirksebene wählen. Das geht aus dem aktuellen Diversitätsmonitor der Stadt Wien hervor.

Auffällig ist, dass es gerade in den bevölkerungsreichen Bezirken am wenigsten Wahlberechtigte gibt. Im 15. Bezirk etwa beträgt der Anteil der Nichtwahlberechtigten ganze 34 Prozent. In Favoriten, der Bezirk mit der höchsten Einwohnerzahl, dürfen immerhin 24 Prozent nicht an Gemeinderats- oder Nationalratswahlen teilnehmen. Davor liegen noch der 2. Bezirk mit 27 Prozent sowie der 20., der 5. und der 16. Bezirk mit jeweils 28 Prozent.

Den höchsten Anteil an Wahlberechtigten gibt es wiederum in Hietzing, Donaustadt und Liesing.

Da eine Demokratie von der politischen Mitsprache und Mitbestimmung ihrer Mitglieder abhängig ist, halten vor allem Grüne und SPÖ diese Entwicklung für problematisch.

Zwar wird der Ruf nach mehr Mitsprache und Mitbestimmung auch vonseiten der Opposition immer lauter - geht es nur nach der FPÖ, so darf das aber nur für österreichische Staatsbürger gelten. "Und auszuschließen ist das schwerste Foul in der Demokratie", meinen die Grünen dazu. Demnach würden die U-Bahnen in Wien nur für Menschen mit österreichischem Pass gebaut, Garagen nur für wahlberechtigte Bürger geplant werden - selbst, wenn die Bedürfnisse der restlichen 21 Prozent der Bevölkerung ganz andere wären.

Nicht ohne Folgen

Dieser Zugang würde nicht ohne Folgen bleiben, meinen Experten: "Der Ausschluss eines großen Teils der Wohnbevölkerung von demokratischer Mitbestimmung hat weitreichende Konsequenzen für ihre Beteiligung in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen sowie für das Interesse an der gesellschaftlichen Mitgestaltung", heißt es im Diversitätsmonitor.

Zwar sei Wien in Sachen Wahlrecht auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene durch bundesgesetzliche Vorgaben gebunden. In Bezug auf direktdemokratische, partizipative Formen der politischen Teilhabe stehe es der Stadt hingegen frei, Beteiligungsprozesse so zu gestalten, dass die Anliegen der Bürger tatsächlich Gehör finden. Außerdem habe Wien als Land im Bereich des Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts wichtige Vollziehungsaufgaben "und kann die ihm dabei zukommenden Ermessungsspielräume im Sinne von Kundenorientierung, Transparenz und Gleichstellungsorientierung nützen", heißt es in der Zusammenfassung.