Vor der Verwirrung, die das Thema Ambulanzgebühr auslöst, ist auch das Gesundheitsstaatssekretariat nicht gefeit. Meldungen aus seinem Büro veranlassten Staatssekretär Reinhart Waneck gestern dazu, "Falschinformationen" richtig zu stellen.
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Ausgerechnet der Hauptverband hatte recht. Das musste gestern auch im Gesundheitsstaatssekretariat eingestanden werden, nachdem tags zuvor die Meinungsunterschiede bezüglich der Ambulanzgebühren noch groß waren.
Denn nach Auffassung des Hauptverbandes sei generell kein Behandlungsbeitrag bei Arbeitsunfällen zu bezahlen, da die Gebühr nur bei "Krankenbehandlung" anfalle. Im Gesundheitsstaatssekretariat wurde dies auf Anfrage der "Wiener Zeitung" anders dargestellt: Der Beitrag entfalle nur dann, wenn es sich um einen Notfall handle, der eine stationäre Aufnahme ins Krankenhaus erfordere.
Dem konnte Gesundheitsstaatsekretär Reinhart Waneck gestern nicht mehr zustimmen. Arbeitsunfälle und daraus resultierende Folgebehandlungen sind behandlungsbeitragsfrei, stellte er via Aussendung klar.
Ursachen für die Verunsicherung sieht Waneck keinesfalls in seiner Abteilung. Vielmehr sei die Schuld bei der "vereinten Opposition" zu suchen, die mit "Falschinformationen" an die Öffentlichkeit geht.
Mit Spott nahmen dies SPÖ und Grüne zur Kenntnis. Für den Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, erweist sich die Ambulanzgebühr "als typischer Arbeitsunfall dieser Bundesregierung". SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures kommentierte in Anlehnung an ein englisches Sprichwort: "Wenn etwas aussieht wie eine chaotische Regierung, handelt wie eine chaotische Regierung und spricht wie eine chaotische Regierung - dann ist es eine chaotische Regierung."
Unterschiedliche Beiträge
Dass Verwirrung auch rund um die unterschiedliche Beitragshöhe herrsche, lässt Waneck nicht gelten. Die Differenzen ergeben sich aus verschiedenen Krankenversicherungen, die die jeweiligen Berufsgruppen versorgen, erklärte er.
Für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist dies nicht ganz so klar. Immerhin seien die Sonderregelungen erst im Zuge der Reparatur des Gesetzes eingeführt worden, was nicht völlig nachvollziehbar sei. Die Schlussfolgerung lag nahe: Anscheinend verlieren die Veranwortlichen den Überblick.