Mittels Initiativantrag brachten ÖVP und FPÖ gestern im Nationalrat die Neuregelung der Ambulanzgebühren ein, schon kommenden Freitag soll die Ambulanzgebühr neu beschlossen werden. Damit tritt diese im April in Kraft, sobald das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über die Aufhebung der bisher geltenden Ambulanzgebühr veröffentlicht wird.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Der Ministerrat hat gestern die am Vortag zwischen dem Sozialministerium und den Gesundheitslandesräten abgesprochene Neuregelung der Ambulanzgebühr beschlossen. Demnach werden mitversicherte Kinder, von der Rezeptgebühr befreite Patienten, Schwangere für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Dialyse-Patienten, Krebspatienten und Notfälle von den Ambulanzgebühren ausgenommen. Die Höhe der Gebühr bleibt unverändert: 150 Schilling sind mit ärztlicher Überweisung, 250 Schilling in allen anderen Fällen zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über die Krankenkassen. Pro Jahr und Patient werden nicht mehr als 1.000 Schilling verrechnet. In Krankenkassenambulatorien ist keine Gebühr vorgesehen.
Die Neuregelung war notwendig geworden, da der VfGH wegen eines Formfehlers die bereits mit 1. März in Kraft getretenen Ambulanzgebühren aufgehoben hat. Der VfGH hat die Zustellung des Erkenntnisses für Anfang April in Aussicht gestellt. Der Bundeskanzler ist dann aufgefordert, dieses "unverzüglich" kundzumachen, wie VfGH-Präsident Ludwig Adamovich erklärte. Die Regierung hat durch den raschen Beschluss der neuen Ambulanzgebühr nun eine Übergangszeit verhindert: Die Kundmachung der neuen Ambulanzgebühr erfolgt zeitgleich mit der Kundmachunmg der Aufhebung der alten Version.
Man habe sich nun auf ein System geeinigt, "das die Ärzte freispielt von administrativer Tätigkeit", betonte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gestern im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Den Krankenkassen, die die Abrechnung vornehmen werden, werde ein "Verwaltungsentgelt" zugestanden, sagte Schüssel.