Diskussion über die Zumutbarkeit der Entfernungen ist aber vorstellbar. | Wien. Der Förderausschuss des Arbeitsmarktservices (AMS) tagt - und berät über Mobilitätsprämien und in dem Zusammenhang auch über Zumutbarkeitsgrenzen (die "Wiener Zeitung" berichtete). Nach Wunsch der Wirtschaftskammer (WKÖ) sollen die Grenzen des Zumutbaren (und der Zwang einen Job anzunehmen) ausgedehnt werden: So sollen Wegzeiten von über einer Stunde (einfache Fahrt) zum Arbeitsplatz zumutbar sein. Weiters soll die Mindestverfügbarkeit bei Personen mit Betreuungspflichten von 16 Stunden auf 20 Stunden ausgedehnt werden. Schließlich gebe es zwar 20-Stunden-Jobs, aber nur wenige 16-Stunden-Jobs.
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Arbeitsstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) kann sich hingegen nur eine Diskussion über die Entfernungen vorstellen. Denn die momentane Regelung der Betreuungspflichten steht für Marek allerdings "außer Streit."
Sie erteilt den Forderungen der Wirtschaftskammer eine klare Absage. Man dürfe die Zumutbarkeit "sicher niemals über die Betreuungspflichten ausdehnen." Diese Pflichten müssten immer das wichtigste Kriterium sein, meint Marek, die selbst alleinerziehende Mutter ist. Oft von anderen Alleinerziehern auf eine etwaige neue Regelung angesprochen, müsse sie "ständig versprechen, dass die Betreuungspflichten unangetastet bleiben", so Marek.
Altersteilzeit Neu?
Am Arbeitsmarkt will Marek an anderer Stelle drehen: Sie kündigt Diskussionsrunden zur Altersteilzeit an. Die momentane Regelung bereite - nach der Reform - erneut Probleme. "Zuerst ist die Altersteilzeit sehr breit angenommen worden, dass es einer Lohnsubventionierung für Unternehmen gleich gekommen ist", meint Marek. Doch unter den nun verschärften Bedingungen werde sie gar nicht mehr angenommen werden.