Richter geht der Verantwortung von BWA und FMA auf den Grund.
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Wien. Im Amtshaftungsverfahren von hunderten Geschädigten des Kärntner Beteiligungskonglomerats AvW gegen die Republik Österreich hat Richter Karl Lughofer kürzlich dem renommierten Sachverständigen Fritz Kleiner den Gutachtensauftrag zugestellt. Kleiner, der schon im AvW-Strafverfahren eine umfassende Expertise vorlegte, muss nun erneut den geschäftlichen Werdegang des AvW-Konglomerats samt der "wesentlichen Geschäftsmodelle" der AvW aufrollen.
Der Richter will wissen, "wodurch der zum Schadenseintritt führende Zusammenbruch von AvW erfolgte? Da im Mittelpunkt des Verfahrens mutmaßliche Fehler der früheren Bundeswertpapieraufsicht (BWA) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) stehen, muss Kleiner in dieser Richtung Untersuchungen anstellen. Daher fragt der Richter auch: "Mussten sich aus dem Konzessionierungsverfahren der AvW Invest AG bereits Anhaltspunkte für ein ‚malversives System‘ ergeben", und "waren die allfälligen Ursachen für den Zusammenbruch von AvW im Rahmen der BWA- und FMA-Kontrollen erkennbar bzw. durch Maßnahmen vermeidbar?" Und: "Welche Maßnahmen wären wann notwendig gewesen, den Zusammenbruch und Verluste der Genussscheindeckung ab Oktober 2008 zu verhindern?"
"Das Amtshaftungsverfahren läuft sehr erfolgreich", sagt Anlegeranwalt Harald Christandl. "Ich bin weiter sehr optimistisch."