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Amtswege mit Unternehmerpaket und Bürgerkarte

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Die Zahlen sind beeindruckend. Von den 3 Mill. Umsatzsteuermeldungen des Vorjahres landete mehr als die Hälfte nicht auf Papiervordrucken, sondern via Bildschirm und Mausklick bei den Finanzämtern. 250.000 Arbeitnehmer haben außerdem inzwischen schon ihren "amtlichen Jahresausgleich" elektronisch beantragt. Für das Steuerjahr 2003 erwartet die Finanz wenigstens die Hälfte der fälligen Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen bereits im virtuellen System. Die Kommunikation mittels FinanzOnline bekommt Aufwind.


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Während der elektronische Kontakt zwischen Arbeitnehmern und der Finanz also schon recht gut klappt und die monatlichen bzw. vierteljährlichen USt-Meldungen der Unternehmer weitgehend klaglos ablaufen, wurde die Schiene für die Übermittlung der Jahressteuererklärungen via FinanzOnline (FON) erst vor kurzem eröffnet. Die späte Freischaltung durch die Finanz war auch der Grund dafür, dass der Einreichtermin für die elektronisch zu übermittelnden Erklärungen bis Ende Juni 2004 verlängert wurde.

Bilanzen per Nachsendung

Die Erfassung der Erklärungsdaten erfordert freilich Geduld und Geschick, ehe man vom Einsteiger zum "Profi-User" wird. Durch die Ausweitung der notwendigen Angaben in den Steuervordrucken auf bis zu 160 verschiedene Kennzahlen wird die Eingabe am Bildschirm (egal ob im Dialog- oder Datenstromverfahren) zum Zeitproblem und zur zusätzlichen Fehlerquelle.

Zu den virtuellen Steuererklärungen müssen alle bisher gewohnten individuellen Beilagen wie Gewinnermittlungen oder Bilanzen entfallen. Die übermittelten Datenfelder können von den Steuerpflichtigen auch nicht signiert werden; die Finanz nimmt sie derzeit auch ohne Unterschrift entgegen. Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Wirtschaftsprüfungsberichte müssen aber zusätzlich dem Finanzamt übermittelt werden - derzeit noch in Papierform, solange die strukturierte FON-Sendung nicht möglich ist. An einer solchen Strukturierung wird allerdings derzeit be-reits gearbeitet. Wie Rudolf Weninger, IT-Experte im Fi-nanzministerium, berichtet, soll es spätestens 2006 möglich sein, die Jahresabschlüsse der Unternehmer nach aufbereitetem Schema via Finanz-Online zu übermitteln. Mehr noch: durch eine spezielle Codierung sollen sich aus den übermittelten Rechnungswesendaten sogar drei unterschiedliche Jahresabschluss-Versionen ableiten lassen: je eine für das Firmenbuch (Handelsbilanz), für die Finanzbehörde (Steuerbilanz) und für die Banken (Bankversion).

Grundsätzlich bleibt die Papierform der Steuererklärungen jedenfalls auch künftig zulässig, wobei sie allerdings offiziell nur jenen Unternehmen zugestanden wird, bei denen ein Internetanschluss nicht vorhanden ist bzw. deren Jahresumsatz die 100.000 Euro-Grenze nicht übersteigt. Nur für Betriebe mit höheren Umsätzen und für die Parteienvertreter ist die Kommunikation via Internet verpflichtend. Dennoch: Wer hartnäckig die Bildschirmarbeit verweigert, soll von Beugehaft verschont bleiben. Finanzstrafverfahren, Zwangsstrafen oder Verspätungszuschläge soll es (jedenfalls für die Erklärungen 2003) nicht geben.

Option für Steuerbescheide

Die den Steuererklärungen entsprechenden Bescheide werden im Regelfall auch weiterhin in Papierform zugestellt. Sie können auf Wunsch des Steuerpflichtigen auch elektronisch übermittelt werden: dann werden sie in die Data-Box des Empfängers geleitet. Gleichzeitig wird der Steuerzahler an seiner E-Mail-Adresse daran erinnert, dass eine "ungelesene Nachricht" vorhanden ist. Kann der Empfänger die elektronische Post wegen längerer Abwesenheit nicht empfangen, so kann er sich temporär von der virtuellen Zustellung abmelden.

Bürgerkarte in Vorbereitung

Nach dem Unternehmerpaket ist die Einführung der Bürger-karte das erklärte Ziel der FON-Leute. Auf der Grundlage des neuen E-Government-Gesetzes soll dieses Kooperati-onsprodukt zwischen Finanz und Bundeskanzleramt schon Mitte des Jahres zur Verfügung stehen. Die Bürgerkarte soll - vor allem im Unternehmerbereich - als unverwechselbarer Identitätsausweis (mit elektronischer Signatur) dienen und den Einschreiter im Behördenverkehr ausweisen. Die kodierte Registrierung erfolgt auf dem Chip einer Plastikkarte, könnte aber ebenso auf einer Bankomat- oder Bankkundenkarte erfolgen (worüber derzeit mit dem Bankensektor ver-handelt wird). Letztlich könnte die ID-Funktion auch auf der SIM-Karte des Handys des Steuerpflichtigen gespeichert werden. Um die Anwendung gegenüber verschiedenen Be-hörden möglich zu machen, sollen sich aus dem Chip auch die einzelnen "bereichsspezifischen" Zugangsnummern (z.B. Steuernummer, SV-Nummer, usw.) ableiten lassen. Pass-worte und Benutzername werden dadurch hinfällig.

Die technischen Voraussetzungen für die neue Bürgerkarte sind ein Lesegerät oder ein entsprechender Slot am PC. Das erfordert Hardware-Ergänzungen; einer der Gründe, warum die Akzeptanz der neuen Karte seitens der Bürger zunächst eher schleppend erwartet wird. Erfahrungen aus Deutschland könnten das bestätigen: dort wurden von drei Millionen Transaktionen in den Einführungsmonaten bloß 30 mit Karteneinsatz durchgeführt.