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Auch wenn Großbritannien noch EU-Mitglied ist, kann es an Einfluss verlieren - zumindest im EU-Parlament.
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Brüssel. Ein Paragraf erlangt Berühmtheit. Dabei hat die EU, als sie die Möglichkeit eines Austritts aus der Union in Artikel 50 des Lissabonner Vertrags fixierte, wohl kaum gedacht, dass dieser jemals in Anspruch genommen wird. Andernfalls wären die Modalitäten genauer geklärt. Denn die Bestimmungen gelten erst, wenn ein Land formell sein Gesuch auf Ausscheiden aus der Gemeinschaft gestellt hat. Damit hat es Großbritannien aber überhaupt nicht eilig.
Die EU-Institutionen befinden sich daher nun in einer Zwickmühle. Aus dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten kommen Rufe, den Austrittsprozess einzuleiten, um die Zeit der Ungewissheit nicht zu verlängern. Bloß: Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Briten dazu zu zwingen. Auch wenn es mittlerweile unter Juristen unterschiedliche Meinungen gibt, wie formell der britische Antrag sein muss.
Das Dilemma zeigt sich etwa in der EU-Volksvertretung. Da Großbritannien bis auf weiteres EU-Mitglied mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bisher bleibt, behalten auch die britischen Mandatare ihre Sitze - und ihre Stimmrechte. Diese können ihnen auch nicht entzogen werden, solange nicht Artikel 50 angestoßen wird. Bei einer außerordentlichen Plenarsitzung des Parlaments am heutigen Dienstag können die Abgeordneten daher nur über mögliche Konsequenzen des Brexit, des britischen Austritts aus der EU, debattieren und eine entsprechende Resolution annehmen. Darin rufen sie London zu einer raschen Entscheidung auf.
Diese ist nach Ansicht von Parlamentspräsident Martin Schulz freilich schon gefallen. Es herrsche nach dem Referendum im Königreich Klarheit darüber, wie sich die Briten gegenüber der EU positionieren, meinte er in Interviews mit deutschen Medien. Daher sollte die Regierung in London rasch die Verhandlungen über die Loslösung von der Union beginnen.
Posten vor Neubesetzung
Dass sich bis dahin in der EU-Volksvertretung gar nichts ändert, ist dennoch unwahrscheinlich. Denn es regt sich dort bereits Unmut darüber, dass die britischen Kollegen weiterhin so mitbestimmen sollen wie bisher. Und es gibt Möglichkeiten, ihren Einfluss zu mindern: zwar nicht durch die Aberkennung des Stimmrechts, aber durch die Vergabe - und den Entzug - von Posten, die das Parlament selbst regelt.
Von den 751 Mandataren, die von den EU-Bürgern gewählt werden, kommen 73 Abgeordnete aus Großbritannien. Manche von ihnen haben größeres politisches Gewicht als andere: Wer einen Ausschuss leitet oder Berichterstatter für ein bestimmtes Dossier ist, kann entscheidenden Einfluss auf die Themensetzung haben. So ist die Britin Vicky Ford von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz oder sitzt Linda McAvan von den Sozialdemokraten dem Entwicklungsausschuss vor.
Dass die britischen Mandatare solche Funktionen schon bald nicht mehr ausüben werden, ist durchaus möglich. Dafür reicht nämlich eine Einigung der Fraktionsvorsitzenden. Der Verlust an Einfluss würde dabei besonders die ECR, die drittgrößte Gruppierung in der EU-Volksvertretung, treffen - dort machen die Briten mehr als ein Viertel der Mitglieder aus.
Allerdings ist die Neubesetzung der Posten ein schwieriges Unterfangen. Denn es geht um Änderungen in einem nach der EU-Parlamentswahl fein austarierten Gefüge, in dem die Größe und Interessenslage der Mitgliedstaaten ebenso berücksichtigt wird wie die Stärke der politischen Gruppierungen. Bis zum späten Abend berieten die Fraktionen vor der Sondersitzung daher über ihr weiteres Vorgehen.
Die Meinung der Parlamentarier wird aber ebenfalls bei einer weiteren personellen Entscheidung ausschlaggebend sein - und zwar in der EU-Kommission. Dort hat nämlich Jonathan Hill, der als Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständig war, seinen Rücktritt eingereicht. Seine Arbeitsbereiche betreut ab dem kommenden Monat Vizepräsident Valdis Dombrovskis.
Nachfolge für EU-Kommissar
London muss nun einen Nachfolger für Hill benennen, da die Mitgliedstaaten selbst ihre Kandidaten für die EU-Kommission aufstellen - und Großbritannien ja noch Teil der EU ist. Doch das EU-Abgeordnetenhaus muss der Bestellung zustimmen, nachdem sich die Bewerber einer Anhörung durch die Mandatare unterzogen haben. "Derzeit ist aber die Stimmung so, dass wohl jeder Kandidat aus Großbritannien abgelehnt werden würde", heißt es aus Parlamentskreisen. Die EU-Kommission könnte stattdessen genauso gut mit Vertretern aus 27 und nicht mehr 28 Staaten arbeiten.
Einen weiteren Aspekt der institutionellen Zusammenarbeit mit London sprechen die Abgeordneten in ihrer Resolution an: Sie rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, die Reihenfolge der Übernahme des EU-Vorsitzes zu ändern. Denn diese Funktion würde in einem Jahr für sechs Monate Großbritannien zufallen. Das sollte aber nicht geschehen, damit der Austrittsprozess "die tägliche Arbeit der Union" nicht gefährde, halten die Mandatare in der Erklärung fest.
Gipfeltreffen mit 27 Ländern
Zu raschen weiteren Schritten drängt jedoch nicht nur die Volksvertretung. Der Präsident der EU-Kommission plädiert ebenfalls dafür. London sollte am besten "sofort" seinen Antrag nach Brüssel schicken, ließ Jean-Claude Juncker durchblicken. Ein zeitliches Ultimatum kann er aber ebenso wenig stellen wie EU-Ratspräsident Donald Tusk. Dieser wird am heutigen Dienstag das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Union leiten, bei dem der britische Premier David Cameron die Lage in seinem Land erklären soll.
Im Vorfeld der Sitzung war Tusk bereits in einigen Hauptstädten. In Berlin kamen außerdem Bundeskanzlerin Angela Merkel, Frankreichs Staatspräsident François Hollande sowie der italienische Premier Matteo Renzi zusammen. Merkel betonte die Wichtigkeit des Zusammenhalts der 27 EU-Mitglieder: Es gelte, gegen die Fliehkräfte in der Union zu arbeiten.
Die Spitzenpolitiker aus diesen 27 Ländern beraten schon am morgigen Mittwoch ohne den britischen Vertreter. Für den zweiten Gipfeltag hat Tusk nämlich eine informelle Aussprache über den künftigen Umgang mit Großbritannien angesetzt - und den Beginn einer Debatte über "die Zukunft der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten".
Aus für Englisch?
Diese Gemeinschaft könnte übrigens unter Umständen - zumindest im EU-Parlament - auch eine Amtssprache verlieren: Englisch. Diesen Status habe nämlich lediglich die britische Regierung geltend gemacht, erläuterte die Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, Danuta Hübner. Irland und Malta hingegen hätten sich lediglich auf Englisch als Gebrauchssprache festgelegt.
Jedes Land dürfe nur eine Amtssprache anführen. "Wenn wir kein Vereinigtes Königreich haben, haben wir kein Englisch", befand Hübner. Um die Regeln zu ändern, wäre ein Beschluss der 27 Mitgliedstaaten nötig.
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird (. . .) vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
ARtikel 50 im Wortlaut