Der neuen Quotenregelung beim Uni-Zugang drohen Individualklagen. | Österreichische Studierende haben die gleichen Chancen wie vor der EuGH-Entscheidung im Juli 2005. Das will Bildungsministerin Elisabeth Gehrer mit ihrer am Montag vorgelegten Quotenregelung offenbar signalisieren. Die 75-20-5-Prozent-Regelung für österreichische, deutsche und Nicht-EU-Ausländer soll noch im März in einer Novelle zum Unigesetz beschlossen werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Studenten an den Human- und Zahnmedizin-Unis um 20 Prozent aufgestockt.
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Am Beispiel der Medizin-Uni Wien heißt das, dass anstatt der 600 Studierenden - auf diese Zahl wird am Ende des zweiten Semesters durch Knock-out-Prüfungen reduziert - im Wintersemester 2006/07 um 20 Prozent mehr, also 720 aufgenommen werden. Auf Wunsch des Ministeriums sollen jedoch noch 20 weitere Plätze hinzukommen. Die insgesamt 740 sollen über ein Testverfahren ausgewählt werden. 518 sind für Österreicher, 222 für Ausländer reserviert. Im Gegenzug dazu entfällt der Härtetest am Ende des zweiten Semsters.
Im Bildungsministerium ist man sicher, dass diese "Safeguard-Regelung" vor der EU-Kommission hält.
Der EuGH hatte im Juli 2005 festgestellt, dass Zugangsbeschränkungen für alle oder für niemanden zu gelten hätten. Bis dahin galt, dass in Österreich nur studieren durfte, wer auch in seinem Heimatland einen Studienplatz nachweisen konnte.
Um sich gegen den Ansturm vor allem deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge nach dem EuGH-Urteil zu wehren, hat Österreich anschließend in acht Fächern Zugangsbeschränkungen beschlossen und gleichzeitig nach einer Regelung gesucht, die auch vor dem EuGH Bestand haben soll. Die Lösung: Eine Quotenregelung.
Nationale stehen gegen EU-Interessen
Während man nun im Bildungsministerium glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu haben, erwarten Bildungsforscher Individualklagen. Diese hatte es zwar vor dem EuGH-Urteil nicht gegeben, im Zuge der Kommissionsklage haben aber einzelne deutsche Studierende Rechtsanwaltskanzleien eingeschaltet. Diese warten nur darauf, neuerlich den Rechtsweg zu beschreiten. Die Kommission hat den Ball ins Rollen gebracht, jetzt rollt er. Aus österreichischer Sicht könnte man argumentieren, dass Bildungspolitik nationales Recht ist. Dass Österreich seine Universitäten alleine finanziert und daher auch bestimmen kann, wer bei uns studieren darf. Dem ist entgegen zu halten, dass es der europäische Wille ist, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, der gegenüber anderen, EU-fernen Staaten wettbewerbsfähig ist. Da sind österreichische Interessen nachrangig. Dass auch österreichische Studierende zum Beispiel an Englands Elite-Universitäten Oxford und Cambridge studieren, was in diesem Fall von England bezahlt wird, ist nur ein Zusatzaspekt.