NGOs und Neos sehen die wahrgenommene Unabhängigkeit der Kontrolleinrichtung bedroht.
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Die Volksanwaltschaft wurde vor 45 Jahren eingerichtet. Seither prüft sie als parlamentarisches Kontrollorgan die öffentliche Verwaltung und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Seit zehn Jahren hat sie aber auch ein Mandat zum verfassungsrechtlichen Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Neben ihrer Tätigkeit als Ombudsstelle ist sie daher als Institution auch dafür zuständig, die Einhaltung der Menschenrechte zu kontrollieren. Erst kürzlich wurden im Rahmen einer solchen Prüfung Missstände in einem Salzburger Pflegeheim aufgedeckt. Landesrat Heinrich Schellhorn trat zurück. Dieses Mandat hat sie von der Uno erhalten.
Die Globale Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, kurz Ganhri, überwacht die Einhaltung der sogenannten Pariser Prinzipien. Das sind die Mindeststandards, zu denen sich alle nationalen Menschenrechtsinstitutionen verpflichtet haben. In diesem Zusammenhang hat die Volksanwaltschaft von Ganhri, also dem Dachverband dieser Institutionen, mehrere Empfehlungen bekommen. Eine davon bezieht sich auf den Bestellmodus. Dieser soll pluralistischer und unabhängiger gestaltet werden, als dies derzeit der Fall ist.
Und darauf bezieht sich auch der zentrale Kritikpunkt von Amnesty International und 22 weiteren NGOs, die im Juli einen offenen Brief an den Nationalrat adressiert haben. Sie kritisieren die parteipolitische Bestellung. Seit 1977 stellen die drei mandatsstärksten Parteien - aktuell ÖVP, SPÖ und FPÖ - je einen Volksanwalt. Momentan im Amt sind seit Juli Gaby Schwarz, von der ÖVP nominiert, Walter Rosenkranz (FPÖ) und Bernhard Achitz (SPÖ). Alle drei üben zur Zeit keine politischen Ämter aus, allerdings sind sie eindeutig mit der jeweiligen Partei verknüpft. Zudem bewirbt sich Rosenkranz derzeit um ein Amt, und zwar das höchste im Staat. Er befindet sich für die FPÖ im Wahlkampf um die Bundespräsidentschaft. Achitz hatte in den Jahren 2013 und 2017 für die SPÖ im Nationalrat kandidiert und hatte hohe Positionen in der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft inne. Die Journalistin Schwarz wechselte zwar erst 2017 in die Politik, saß aber bis zu ihrer Nominierung für die Volkspartei im Nationalrat.
Amnesty International fordert für diese Positionen eine breite öffentliche Ausschreibung, die Maximierung der Anzahl potenzieller Kandidaten, die Einbindung der Zivilbevölkerung in das Auswahl- und Ernennungsverfahren sowie eine Ernennung auf Grundlage objektiver und transparenter Kriterien.
Denn, so die Argumentation, die aktuelle parteipolitische Besetzung könne sich negativ auf das Vertrauen zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Öffentlichkeit auswirken - auch wenn die tatsächliche Unabhängigkeit der Volksanwälte und deren Kommissionsmitglieder außer Zweifel stünde.
Fachliche Qualifikation sollte ausschlaggebend sein
Auch den Neos ist der Bestellmodus der Volksanwaltschaft ein Dorn im Auge. Seit 2015 hat die Partei mehrmals Anträge zur Änderung des Bestellverfahrens eingebracht, zuletzt im September. Sie fordert ebenfalls "ein klares, transparentes, öffentliches und leistungsorientiertes Auswahlverfahren". Ein solches sei notwendig, um die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft gewährleisten zu können. Besonders hervorgehoben wird die Forderung, wonach Kandidaten ausgewählt werden sollten, "die nicht im Namen einer Partei oder Organisation tätig sind". Dadurch könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Volksanwaltschaft "erheblich" gestärkt werden, so die Neos. Außerdem sollten Personen nur aufgrund fachlicher Qualifikationskriterien vorgeschlagen werden.
Die Volksanwaltschaft wies darauf hin, dass das Bestellverfahren in der Verfassung geregelt sei und etwaige Änderungen eine Angelegenheit des Gesetzgebers seien. Deshalb wollte sie gegenüber der "Wiener Zeitung" keine Stellungnahme abgeben. ÖVP, SPÖ und FPÖ, die derzeit die drei Volksanwälte stellen, antworteten auf Anfrage nicht.