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Anerkennung des Neustaats Kosovo

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die eben erfolgte Unabhängigkeitserklärung des Kosovos stellt die Europäische Union vor eine große außenpolitische Herausforderung, die in ihrer Art einzigartig ist. | Obwohl die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates nach wie vor daran festhält, dass der Kosovo Teil des nunmehrigen Serbiens ist und sich auch der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Javier Solana, lange Zeit gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo ausgesprochen hat, war die normative Kraft des Faktischen stärker - der Kosovo wurde unabhängig.


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Mit seiner am 17. Februar 2008 proklamierten Unabhängigkeit hat der Kosovo vor allem die EU in Zugzwang gebracht.

Die EU als internationale Organisation ist nach herrschendem Völkerrecht nicht in der Lage, (staatliche) Anerkennungsakte vorzunehmen. Lediglich ein einziges Mal maßte sich der Europäische Gerichtshof indirekt eine solche Kompetenz an, indem er einen Verwaltungsakt der Türkischen Republik Nordzypern als "nicht-staatlichen" Akt qualifizierte.

Dementsprechend obliegt die Anerkennung des Neustaates Kosovo auch nach wie vor den EU-Mitgliedstaaten, die sich diesbezüglich aber bereits einmal gebunden hatten. Auf der Basis der Gutachten der sogenannten "Badinter-Kommission" vom August 1991 formulierten sie Mitte Dezember 1991 in einer eigenen "Erklärung zu Jugoslawien" genaue Anerkennungskriterien für die Nachfolgestaaten des zerfallenen Jugoslawiens. Das wichtigste Kriterium war dabei der Schutz der Minderheiten in den jeweiligen Neustaaten.

Dies würde beim Kosovo auf die circa 120.000 Serben zutreffen, die als Minderheit im kosovarischen Staatsvolk von etwa zwei Millionen Albanern leben.

Angst vor den Folgen

Die Anerkennung wird seitens der EU-Mitgliedstaaten allerdings nicht geschlossen ausgesprochen werden können, da einige Staaten wie Zypern, Spanien und Griechenland wegen Autonomiebewegungen im eigenen Land Präjudizfolgen fürchten und sich dementsprechend zögernd, wenn nicht sogar ablehnend verhalten.

Diese Ängste sind unberechtigt, präjudiziell könnte die Neustaat-Bildung des Kosovos allerdings für die "Republika Srpska", den serbischen Teilstaat innerhalb von Bosnien-Herzegowina, werden.

Ebenso zu relativieren ist auch die Aussage, dass die EU in der Region eine führende Rolle als Schutzmacht spielen werde. Unter einer Schutzmacht ist vielmehr ein Staat zu verstehen, der völkerrechtlich dazu legitimiert ist, eine Volksgruppe in einem anderen Staat zu protegieren, soweit diese nur ethnisch den eigenen Staatsangehörigen entspricht. In diesem Sinn könnte, wenn überhaupt, nur Albanien eine solche Schutzmachtfunktion über die Albaner im Kosovo ausführen, nicht aber eine internationale Organisation wie die EU, die ja über kein eigenes "(Staats-)Volk" verfügt.

Unterstützung durch EU

Gemeint ist mit dieser unpräzisen Formulierung wohl die Unterstützung, die die Europäische Gemeinschaft dem Neustaat Kosovo zugesagt hat.

Neben maßgeblichen finanziellen Zuschüssen ist darunter vor allem die post-konfliktive Rechtsstaatsmission der EU mit dem Namen Eulex zu verstehen, die aus 1800 Juristen, Verwaltungsexperten und Polizisten besteht und ab Juni dieses Jahres die Verwaltung des Kosovos unterstützen soll. Sie steht unter der Leitung des französischen Generals Yves de Kermabon. Die Kosovostreitkräfte (Kfor) bleiben allerdings nach wie vor im Kosovo stationiert, um erneute Gewaltausbrüche zu verhindern.

Der niederländische Diplomat Pieter Feith, der parallel dazu zum Sondergesandten der EU für den Kosovo ernannt wurde, ist zwar nicht der Vorgesetzte des französischen Generals, verfügt aber über umfassende legislative und administrative Kompetenzen und ist zugleich Chef des Internationalen Verwaltungsbüros.