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Angleichung Arbeiter-Angestellte wird verschoben

Von Karl Ettinger

Politik

Wegen der Corona-Krise nimmt der Nationalrat eine halbjährige Verschiebung der Reform bei Kündigungsfristen vor.


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Die bereits in die Wege geleitete Angleichung der Rechte von Arbeitern an jene der Angestellten wird sich damit um zumindest sechs Monate bis Juli 2021 verzögern. Der Nationalrat hat am Donnerstag gleichsam die Vorbereitung für eine Notbremsung vorgenommen. Ein entsprechender Initiativantrag wurde bei der Sondersitzung zum Terrorgedenken eingebracht, wie der "Wiener Zeitung" im ÖVP-Klub bestätigt wurde. Der Aufschub ist damit auf den Weg gebracht.

Grund dafür sind die Belastungen der Unternehmen durch die wirtschaftlichen und massiven organisatorischen Auswirkungen der Corona-Epidemie samt der seit Montag geltenden drastisch verschärften Maßnahmen insbesondere für Gastronomie und Hotelerie. Die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten ist bereits beschlossen. Diese Neuregelung sollte mit 1. Jänner kommenden Jahres in Kraft treten. Nunmehr erfolgt eine Verschiebung der Angleichung auf 1. Juli 2021.

Wirtschaft erfreut über Aufschub

Von Wirtschaftsseite hieß es am Donnerstag, die nun gewonnene Zeit solle jetzt genützt werden, um auf Sozialpartnerebene zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern  "verträgliche Lösungen" für die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten zu erarbeiten. Die Kündigungsfristen sollten dabei so gestaltet werden, dass sich diese mit der Praxis in den Betrieben vereinbaren lassen. So meinte der Direktor des niederösterreichischen Wirtschaftsbundes, Harald Servus, die Unternehmen könnten sich nun darauf konzentrieren, ihre Betriebe "durch die Corona-Krise zu steuern". Die von der türkis-grünen Bundesregierung verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung einer weiteren Corona-Ausbreitung gelten vorerst bis 30. November.