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Angst ist ein schlechter Ratgeber

Von Brigitte Suchan

Wissen

Frauen müssen einer US-Studie zufolge weit weniger Angst vor ihren gewalttätigen Partnern haben, wenn sie vor Gericht Schutz beantragen. Laut einer Studie der University of Washington in Seattle werden Frauen, die ein Haus- oder Kontaktverbot für ihre Partner ablehnen, vier mal häufiger Opfer von Missbrauch und Gewalt.


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Die Angriffe gegen die Vergleichsgruppe, die einem einjährigen Bann zugestimmt hatte, nahm dagegen ab. Das Ergebnis widerlege die Ängste vieler Betroffener, dass gerichtlich verhängte Kontaktsperren die Täter zu noch mehr Gewalt anstachele, sagte Professorin Mary Kernic.

Laut Studie berichten jährlich rund 1,5 Millionen Frauen in den USA der Polizei von sexueller und anderer körperlicher Gewalt in ihre Partnerschaft. Nur ein Fünftel von ihnen nehme behördlichen Schutz in Anspruch. Ob auch Kurzzeit-Maßnahmen von rund zwei Wochen Dauer erfolgreich sein könnten, blieb in der Studie weitgehend ungeklärt. Frauen, die ihren Partner nur vorübergehend aus dem Haus verweisen ließen, berichteten in den folgenden zwölf Monaten fünf Mal häufiger von Gewalt ihrer Partner als Frauen, die jede Hilfe abgelehnt hatten.

Möglicherweise seien die Frauen auch nur stärker sensibilisiert und meldeten Gewalt schneller und häufiger der Polizei, hieß es in dem Bericht.

Für die bisher größte Studie dieser Art wurden zwischen August 1998 und Dezember 1999 knapp 2.700 Frauen in der Region King County im US-Bundesstaat Washington befragt.

Möglichkeit der Wegweisung in Österreich

Die Erfahrungen aus Amerika decken sich nach Auskunft der "Informationsstelle gegen Gewalt" in Wien im Wesentlichen mit jenen in Österreich: Nach fünf Jahren Gewaltschutzgesetz lässt sich sagen, dass sich Gewalttäter durch die Wegweisung doch beeindrucken lassen. Trotzdem müsse man davon ausgehen, dass für betroffene Frauen die Gefahr in Zeiten der Scheidung oder Trennung am größten ist.

In Österreich ist laut Schätzungen jede fünfte Frau von Gewalt im sozialen Nahraum betroffen. Die Täter sind in der Regel enge Familienangehörige: Ehemänner, Lebensgefährten, Verwandte usw.

Seit fünf Jahren besteht in Österreich die Möglichkeit, Gewalttäter durch die Exekutive aus der Wohnung zu verweisen und ihnen für zehn Tage die Rückkehr zu verbieten. Das so genannte Wegweiserecht wurde bis 31. Dezember 2001 13.835 mal von der österreichischen Polizei angewendet.

Die zentralen Elemente des Gewaltschutzgesetzes sind die Wegweisung und das Betretungsverbot: Die Exekutive hat die Verpflichtung, bei drohender Gefahr den Gefährder aus der Wohnung zu weisen und ihm für zehn Tage die Rückkehr zu verbieten. Einen längerfristigen Schutz bis zu drei Monaten garantiert die Einstweilige Verfügung, die bei Gericht beantragt werden kann.

Die Gewaltopfer werden durch speziell eingerichtete Interventionsstellen beraten und betreut. Diese Opferschutzeinrichtungen kontaktieren nach jeder polizeilichen Wegweisung die Opfer und bieten aktiv Unterstützung an. Inzwischen gibt es in jedem der neun österreichischen Bundesländer eine Interventionsstelle.

Eine Begleitstudie zum Gewaltschutzgesetz stellt fest, dass die - realtiv - neuen gesetzlichen Regelungen ein taugliches Instrument für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt sind. Vor allem wären sie "ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal".

Täter lassen sich durch Wegweisung beeindrucken

Trotz einer rundum positiven Bilanz der letzten fünf Jahre wünschen sich die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen einige Verbesserungen: An erster Stelle steht dabei der Ausbau des Netzes von Interventionsstellen, das in der jetzigen Form längst nicht mehr ausreichend ist. Insgesamt wurden von den österreichischen Interventionsstellen (ohne Interventionsstelle Vorarlberg) im Jahr 2001 4.574 KlientInnen betreut. Allein auf die sechs Mitarbeiterinnen der Wiener Stelle fielen im Vorjahr 1.624 Klientinnen. In den einzelnen Bundesländern ist es aufgrund geringer Personalressourcen oft schwierig, Betroffenen in weiter entfernten Bezirken eine umgehende Betreuung anzubieten.

Auch wird der Schutz, den die betroffene Frau durch die, auf die polizeiliche Wegweisung folgende, dreimonatige Einstweilige Verfügung genießt, inzwischen als zu kurz erachtet. Eine Verlängerung der Einstweiligen Verfügung auf die Dauer von einem Jahr, zumindest aber auf sechs Monate, erachten ExpertInnen als dringend notwendig.

Auch wäre es wünschenswert, den Wirkungsbereich der Einstweiligen Verfügung auszuweiten: Handelt es sich beim Misshandler z.B. um den Ex-Mann ist es nicht möglich, beim Gericht Schutz durch eine Einstweilige Verfügung zu erhalten, wenn die Frau schon länger als drei Monate von ihm getrennt lebt, selbst wenn es noch immer oder neuerlich Gewalt gibt.

Ein ähnliches Problem haben Frauen, die während der Dauer der Einstweiligen Verfügung geschieden werden: Sobald die Scheidung vollzogen ist, endet die Einstweilige Verfügung und somit auch der Schutz für die betroffene Frau.

Besonders prekäre Situation für Migrantinnen

In einer besonders prekären Situation befinden sich Migrantinnen, die von Gewalt in der Familie betroffen sind: Sie sind trotz Gewaltschutzgesetz gezwungen, beim Misshandler zu bleiben, wenn sie lediglich ein Familienvisum haben und daher auch nicht arbeiten dürfen.

Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen fordern daher ein eigenständiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Migrantinnen, damit diese eine Chance haben, sich vom Misshandler zu trennen.

Informationen:

Informationsstelle gegen Gewalt (Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser), A-1050 Wien, Bacherplatz 10/4, Tel.: 01/544 08 20, Fax: 01/544 08 20-24, E-Mail: informationsstelle@aoef.at; Internet: http://www.aoef.at