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Angst vor Korruption bei öffentlichen Aufträgen

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

BZÖ: "Lockerung von Vergabeverfahren öffnet Freunderlwirtschaft Tür und Tor." | Ankurbelung der Wirtschaft fraglich. | Wien. Während die Wirtschaft über die geplanten Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe jubelt, äußern Kritiker schwere Bedenken: Die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen bestimmte Vergaberechtsregeln gelten, würde Freunderlwirtschaft "Tür und Tor" öffnen, warnt etwa der BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz. "Ein populistisches Manöver, das nur einen Gewinner kennt - das Beziehungsgeschäft", poltert Andreas Nemec, Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG).


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Wie Bundeskanzler Werner Faymann angekündigt hat, dürfen öffentliche Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich künftig formfrei ohne ordentliche Ausschreibung vergeben werden, wenn sie 100.000 Euro nicht übersteigen. Derzeit liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Auch das nicht offene Verfahren soll ausgeweitet werden und bei Aufträgen bis zu einer Million Euro möglich sein. Der Auftraggeber kann hier ohne Bekanntmachung einen kleinen Kreis geeigneter Bieter zur Angebotslegung einladen.

Die Lockerung des Vergaberechts soll zur Belebung der Konjunktur dienen und soll daher nur vorübergehend bis Ende 2010 gelten. Dass damit mehr öffentliche Mittel investiert werden, glaubt Nemec aber nicht. Für den BBG-Geschäftsführer fehlt eine "durchdachte Gesamtstrategie". Zwar wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert, auf der anderen Seite aber auch zeitgleich eine Kürzung der dafür vorgesehenen Mittel beschlossen. So sollen die Ermessensausgaben der Ministerien, die unter anderem für Auftragsvergaben zur Verfügung stehen, um acht Prozent reduziert werden.

Steuerzahler zahlt drauf

Nemec befürchtet folglich, dass künftig um weniger Geld teurer eingekauft wird, weil der wirtschaftliche Wettbewerb fehlt und Aufträge über Beziehungen vergeben werden. "Im Endeffekt zahlt der Steuerzahler drauf", warnt auch BZÖ-Generalsekretär Strutz.

Diese Sorge teilt Rosemarie Schön von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) nicht. "Durch das Gesetz ist gewährleistet, dass nicht in irgendeiner Weise Korruption betrieben wird", sagt sie zur "Wiener Zeitung" und verweist darauf, dass die Vergabe "nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen zu erfolgen hat".

Dass die Ausweitung der Direktvergabe mehr Korruptionsfälle nach sich zieht, glaubt auch der Vergaberechtsexperte Michael Breitenfeld von der Kanzlei Siemer, Siegel, Füreder & Partner nicht. Die meisten Auftraggeber würden schließlich ohnehin noch vom Rechnungshof und vom Kontrollamt kontrolliert werden.

Die Ausweitung der Direktvergaben wirft allerdings noch ein weiteres Problem auf: Der spezielle Vergabe-Rechtsschutz wird damit ausgedünnt. Unternehmen, die sich bei der Direktvergabe ungerecht behandelt fühlen, haben nur die Möglichkeit, sich zivilrechtlich zu wehren, was laut Breitenfeld aufwendiger und kostenintensiver ist.

Ob die EU deshalb aufschreien könnte? Das glaubt Michael Sachs, Chef des Bundesvergabeamts, nicht. Denn die betreffenden Schwellenwerte seien unter jener Grenze, ab der die EU sich einmischen dürfe.