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Angst vorm US-Gericht

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Millionenklagen wegen zu heißem Kaffee, Millionenklagen gegen Autohersteller und Zigarettenindustrie. Das US-amerikanische Zivilrecht schreckt viele österreichische Unternehmen ab, im Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu investieren. Bestehen diese Sorgen zu Recht?


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Alois Wimmer wagte den Sprung über den Atlantik. Die Exporte des Salzburger Baustoff-Produzenten in die USA florierten. Dann ergaben sich Komplikationen: Ein Kunde reklamierte, trotz Umtausch der Ware zahlte er nicht. Wimmer klagte, weil "ich mir das nicht gefallen lassen wollte". Bis in die letzte Instanz ging sein Prozess - Wimmer bekam Recht: "Doch damit begannen die Schwierigkeiten." Wegen Produktmängel brachte sein Konterpart eine Gegenklage ein - der gesamte Zivilprozess wurde neu aufgerollt. Nach diffizilen Streitereien einigte man sich auf einen Vergleich, "den wir", glaubt Wimmer, "billiger hätten haben können".

Was dem Salzburger Unternehmer widerfahren ist, entspricht vielfach der Horrorvision österreichischer KMU vom schwer kalkulierbaren US-Recht, weiß auch Wirtschaftsanwalt Franz J. Heidinger: Dieser Eindruck werde durch Medienberichte verstärkt, "die einen mit absurden Entscheidungen konfrontieren".

Dass die überhöhten Schadenersatzforderungen von den höheren Instanzen regelmäßig herabgesetzt würden und sich Kläger und Beklagte in der Praxis zu relativ moderaten Summen vergleichen würden, werde dabei übersehen. Oft fehle es österreichischen Firmen einfach an der nötigen Information. Trotz starker Rechtszersplitterung in den USA infolge des Case Law-Systems und der einzelnen Bundesstaaten-Gerichtsbarkeiten sei "ein Trend zur Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen bemerkbar", versichert Heidinger. Mit seinem Buch zum US-Zivilrecht, das er am Montag Abend in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer in Wien präsentierte, will er "beruhigen und aufklären", damit sich österreichische Unternehmen nicht mehr "wie die Kaninchen vor der Schlange" benehmen und dem erstbesten Berater an den Hals werfen. Sich in den USA einen Anwalt zu nehmen, der auf das jeweilige Fachgebiet und den Bundesstaat spezialisiert ist, ist nur einer von Heidingers Tipps. Weitere betreffen u.a. Besonderheiten des US-Prozesses, die Wahl der geeigneten Versicherung und wie man das Kostenrisiko besser abschätzen kann.

Unternehmer Wimmer ist übrigens weiterhin mit Erfolg in den USA tätig. Nur in Rechtsangelegenheiten ist er vorsichtiger geworden.

Heidinger: Geklagt in den USA - US-amerikanisches Zivilprozessrecht für Unternehmer; LexisNexis ARD Orac 2003; 176 Seiten; 40 Euro