Anlageberater IFA und Vermittler Investor Consulting Group bestreiten Vorwürfe.
| Pensionsvorsorgemodell wird mit "tilgungsfreiem" Kredit finanziert.
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Linz/Wr. Neustadt. Auf die Finanzbranche rollt eine neue Klagewelle zu. Im Mittelpunkt der Anlegerklagen steht das Pensionsvorsorgemodell "LifeClassSixty Plus" der Linzer Institut für Anlageberatung AG (IFA), das u. a. von der Investor Consulting Group vertrieben wurde. Das "einzigartige Produkt" besteht laut Werbefolder aus einer Rentenversicherung, die durch einen "tilgungsfreien (Fremdwährungs-)Kredit finanziert und durch den Tilgungsträger am Ende der Laufzeit beglichen werden soll. Laufzeit: zehn bis 20 Jahre. "Es verbleibt lediglich eine geringe Eigenleistung", heißt es weiter. Am Ende sollte eine monatliche Rente herausspringen. Im Gegensatz zu einer "herkömmlichen Rentenversicherung" soll LifeClassSixty Plus eine "rund zehnmal bzw. zwölfmal höhere Rendite bei vergleichbarem Kapitaleinsatz" einspielen.
Einer dieser Selbst-Vorsorger, vertreten von Anwalt Lukas Aigner (Kanzlei Kraft & Winternitz), hat 2004 zwei Rentenversicherungen bei der Wiener Städtischen und bei Standard Life plus zwei Franken-Bankkredite abgeschlossen. Er fordert per Klage die Rückabwicklung seiner Investments in Höhe von 220.000 Euro und 226.000 Euro ein. Laut Aigner war das Modell für eine "sichere Pensionsvorsorge völlig ungeeignet".
"Negativpension befürchtet"
"Die Wahrscheinlichkeit, dass eine ,Negativpension‘ entsteht, ist selbst aus der ex ante Betrachtung sehr hoch", heißt es in einer der Klagen. "Das Produkt wurde weder den Erkenntnissen und Erfahrungen noch den finanziellen Verhältnissen noch den Anlagezielen gerecht." Nachsatz: "Die Produkte entwickelten sich zusehends nachteilig, sodass - trotz Liquiditätsreserve - bei Ansteigen der Zinsen droht, dass nicht einmal die Zinsen für die Kredite abgedeckt werden können." Das Modell sei eine "provisionsmotivierte Konstruktion mit zahlreichen verdeckten Kostenstellen", behauptet Anwalt Aigner. Zugleich erhebt er den Vorwurf der "Täuschung über die Risikowahrscheinlichkeiten" und der "grob mangelhaften Beratungs- und Informationsleistung". "Wenn einer 400.000 Euro dafür aufgenommen hat, so hat er eine durchschnittliche Deckungslücke von 50 Prozent", meint Aigner, der 19 Verfahren gegen IFA und fünf gegen Investor Consulting eingebracht hat.
Vorwürfe werden bestritten
Die IFA, ein Unternehmen der Soravia-Gruppe, und die Investor Consulting Group bestreiten die Vorwürfe.
"Die in den verschiedenen Unterlagen abgegebenen Berechnungen und Prognosen wurden lege artis erstellt und waren damals aufgrund der bisherigen Entwicklungen realistisch und vertretbar", kontert die IFA-Anwälte Brandl & Talos in einer Klagebeantwortung. "Die wesentlichen Risiken werden in den Broschüren leicht verständlich beschrieben." "IFA kann für die mündliche Beratung der ihr nicht zurechenbaren Vermögensberater nicht haftbar gemacht werden kann", meint Anwalt Thomas Lenz. "Bis dato ist den Kunden noch kein Schaden entstanden." Auch können die Kreditzinsen und -gebühren und Vermittlungsgebühren von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.
Investor Consulting-Anwalt Thomas Lederer bestreitet in einer anderen Klagebeantwortung, jegliche Fehlberatung. Der Anleger sei durch einen selbstständigen Berater, Banken und Versicherungen aufgeklärt worden: "Eine Haftung für den Eintritt wirtschaftlicher Prognosen kann nicht übernommen werden."