Staatsanwalt und Anwalt uneinig über Einstellung eines AvW-Verfahrens.
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Klagenfurt. Der 350-Millionen-Euro-Anlagekrimi um die AvW-Gruppe von Wolfgang Auer-Welsbach schlägt erneut hohe Wellen.
Die Justiz wehrt sich gegen den Vorwurf des Anlegeranwalts Erich Holzinger, der fast 2000 AvW-Geschädigte vertritt, sie habe mit der kürzlich erfolgten Einstellung des Strafverfahrens wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 Strafgesetzbuch) gegen Auer-Welsbach die Suche nach angeblich verborgenen 29 Millionen Euro Sondervermögen aufgeben.
„Der Vorwurf ist unberechtigt. Die Staatsanwaltschaft hat alles Mögliche unternommen, um das Geld zu suchen”, sagt Gabriele Lutschounig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Wie berichtet hat die Staatsanwaltschaft dem Anlegeranwalt ursprünglich zweimal mitgeteilt, man habe das Kridaverfahren Ende Juli eingestellt, weil keine Zusatzstrafe mehr zu erwarten sei. Wenige Tage später teilte der Staatsanwalt dem Advokaten dann mit, dass die Thematik Sondervermögen bereits mit der Verurteilung Auer-Welsbachs wegen betrügerischer Krida erledigt sei. Zur Erinnerung: Wolfgang Auer-Welsbach hat am 31. Jänner 2011 nach einem Blitzgeständnis nur acht statt zehn Jahre Haft ausgefasst.
Gutachter beauftragt
Laut Urteil vom 31. Jänner hat Auer-Welsbach aus Privatverkäufen von 59.754 AvW-Aktien einen Gewinn von 29,295 Millionen Euro erzielt und diesen auf ein Sonderkonto bei der Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt deponiert. In der Hauptverhandlung hat der Finanzzampano laut Gerichtsprotokoll betont, „dass es keine Vermögenswerte aus dem Sondervermögen gibt”. „Das Sondervermögen war für mich operatives Geld”, sagte Auer-Welsbach.
Obwohl das Faktum „29 Millionen Euro Sondervermögen” bereits mit dem Urteil Ende Jänner abgegolten wurde, wurde der renommierte Sachverständige Fritz Kleiner von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 21. Februar beauftragt, „im Zuge von Befundaufnahme und Gutachtenserstellung zum Verdacht der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen - insbesondere durch Auswertung der aktenkundigen Bankauskünfte - auch den Verbleib des in der Anklageschrift genannten Sondervermögens von Wolfgang Auer-Welsbach im Betrag von zumindest 29 Millionen Euro zu erheben (...)” Fünf Monate später wurde das Verfahren eingestellt.
„Das Urteil umfasst unter Punkt C die betrügerische Krida und damit ist das Sondervermögen umfasst”, sagt auch Lutschounig. „Wenn ein Sachverhalt mit dem Urteil erledigt ist, kann die Staatsanwaltschaft diesen nicht weiter verfolgen.” Nachsatz: „Selbstverständlich wird im Zuge der ergänzenden Ermittlungen versucht, die Geldflüsse nachzuvollziehen.”
Neue Beschwerde
Indes hat AvW-Anlegeranwalt Erich Holzinger noch am vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Beschwerde eingelegt, eine ausführliche Begründung der Verfahrenseinstellung verlangt, und die Fortführung des Ermittlungsverfahrens beantragt.