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Anlegeranwalt eröffnet neue Klagsfront gegen Meinl & Co

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Bezirksgericht Hartberg hat Verfahren gegen Wahlsteirer Julius Meinl eröffnet.


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Wien/Hartberg. Im Rechts- match um die dubiosen Zertifikats-Rückkäufe (2007) bei der früheren Meinl European Land (MEL) ist eine neue Klagsfront eröffnet worden. Diesmal stehen nicht die Meinl Bank oder ihre Vertriebsfirma Meinl Success im Mittelpunkt des Kreuzfeuers, sondern mutmaßliche Verantwortliche der Bank persönlich. Nicht nur in Wien und Graz wurden Klagen gegen Julius Lindbergh Meinl V. und Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl eingebracht; jetzt wurde auch am Bezirksgericht Hartberg ein Zivilprozess gegen das Duo eröffnet, den Anlegeranwalt Michael Poduschka für einen mutmaßlich geschädigten Anleger angestrengt hat. Zur Erklärung: Im Bezirk Hartberg, genauer in Rabenwald, hat Julius Meinl seinen Inlands-Wohnsitz. Donnerstagvormittag ging der Prozess los. "Es fand eine vorbereitende Tagsatzung statt", bestätigt Peter Weinzierl der "Wiener Zeitung". "Das gibt den erfundenen Behauptungen des Anwalts Poduschka auch keine Substanz. Die relevanten Institutionen bestätigen indes seit Langem die Rechtsposition der Meinl Bank." Eine Ansicht, die Anlegeranwälte gar nicht teilen.

Persönliche Haftung?

"Wir wollen lediglich beweisen, dass Meinl und Weinzierl zivilrechtlich gegenüber den Anlegern als Beitrags- oder Bestimmungstäter der verwaltungsstrafrechtlichen Marktmanipulation, aufgrund der Rückkäufe und falscher Ad-hoc-Meldungen, haften", sagt Anwalt Michael Poduschka zur "Wiener Zeitung". "Ziel des Verfahrens ist es keinesfalls, dem Strafverfahren vorzugreifen. Ob das, was Meinl und Weinzierl gemacht haben, strafbar ist, wird alleine das Strafgericht entscheiden." Poduschka stützt seine 19 Seiten starke Klage auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs über irreführende Ad-hoc-Meldungen über angeblich "erfolgreiche abgeschlossene" und "vollständige platzierte" Kapitalerhöhungen der MEL (Marktmanipulation) sowie auf eine Entscheidung zu einer "unrichtigen Ad-hoc-Meldung" zu den Zertifikatsrückkäufen vom 27. Juli 2007.

"Die Beklagten haften daher aus dem Faktum der Schutzgesetzverletzung (§ 48a Börsegesetz) für sämtliche Schäden, die der Kläger erleidet", behauptet Poduschka in der Klage. Zugleich stützt der Perger Anwalt die Klage auf Judikatur des Obersten Gerichtshof (8 Ob 17/12a, 6 Ob 28/12d) und auf den bankinternen E-Mail-Verkehr zwischen der Bank-Mitarbeiterin Nadine Gilles und Julius Meinl.

Meinl und Peter Weinzierl bestreiten sämtliche Vorwürfe.