Es geht um die dritte Säule. Die erste Säule ist die gesetzliche Altersvorsorge. Die zweite beruht auf den Vorsorgemaßnahmen des Arbeitgebers. Die dritte Säule fußt auf der Förderung vom Staat, und die hat gerade seit heuer stark zugelegt.
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Seitdem das Steuerreformpaket 2000 das prämienbegünstigte Pensionsvorsorgesystem eingeführt hat, hat das private Sicherungsdenken neue Impulse bekommen. Vier besondere Sammelbecken wurden geschaffen, um den Bürgern das Ansparen einer künftigen Zusatzpension schmackhaft zu machen.
Neue Vorsorgeprogramme
Im Vordergrund steht die Möglichkeit, Anspargelder in einem besonderen Pensionsinvestmentfonds (dem "PIF") zu veranlagen, einem Wertpapierportefeuille, das die Banken klug zusammenmixen, mit dem Zusatzvorteil, dass die im Fonds angesammelten Erträge steuerfrei anwachsen können. Wenn der Tag der Pensionsauszahlungen herankommt, übergibt der Fonds das angesammelte Guthaben einer Versicherungsanstalt, die dann die Zahlungen an den Pensionsempfänger vornimmt.
Ein weiteres Instrument ist die neu geschaffene Versicherungsform der "Pensionszusatzversicherung 2000", einer speziellen, nach den neuen staatlichen Richtlinien ausgerichteten Polizze, die jetzt von den Versicherungsgesellschaften angeboten wird.
Auch die bestehenden und inzwischen sehr erfolgreichen Pensionskassen wurden in das neue Förderungssystem eingebunden, und wer lieber den gesetzlichen Pensionsversicherungsinstituten vertraut, kann sich auch dorthin wenden, um das prämienbegünstigte Pensionssparen zu beginnen.
Steuerfreie Pensionen
Der Einstieg in eines der neuen Vorsorgeprogramme ist freilich nach oben hin limitiert; mehr als 13.760 Schilling (nämlich 1.000 Euro) werden nicht gefördert. Man muss diesen Höchstbetrag nicht auf sich nehmen, man kann auch weniger ansparen, bei Liquiditätsproblemen sogar zeitweise aussetzen. Wer mehr als das gesetzliche Limit anspart, darf allerdings für den Mehrbetrag keine staatliche Förderung erwarten.
Diese staatliche Förderung besteht in zweierlei: in der Zu-erkennung einer steuerfreien Prämie und in der totalen Steuerfreiheit für die künftigen Pensionszahlungen aus diesen Vorsorgeverträgen.
Verbesserte Prämien
Die Prämienbegünstigung erschien vielen Interessenten bis-her gar nicht so reizvoll, eher ein Schwachpunkt der neuen Vorsorgeidee zu sein. Tatsächlich beträgt sie heuer (also im ersten Jahr des neuen Programms) nur höchstens 482 Schilling, nämlich maximal 3,5% von 13.760 Schilling. Schon ab nächstem Jahr soll sie aber auf 4,5% (619 Schilling) erhöht werden. Und sie wird noch attraktiver! Der im Zuge der Steuerreform 2001 gekürzte Arbeitnehmer-Absetzbetrag soll nämlich dadurch ausgeglichen werden, dass Arbeitnehmer, die einen prämienbegünstigten Vorsorgevertrag haben oder neu ab-schließen, eine Zusatzprämie von 5,5% erwarten dürfen. 4,5% plus 5,5% macht 10% (maximal 1.376 Schilling), und das ist bereits eine sehr verlockende Rendite, die dem Vorsorgesparen neue Freunde erschließen wird.
Lebenslange Zusatzrente
Was darf man sich aus dem prämienbegünstigten Vorsorge-system dereinst erwarten? Eine lebenslange Pension, die - schon erwähnt - im Gegensatz zu anderen staatlichen Ruhegenüssen total steuerfrei sein wird. Weiters: eine Überbrückungspension im Falle vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit oder bei Berufseinstellung nach dem 50. Lebensjahr. Noch weiter: eine Hinterbliebenenpension für den überlebenden Ehepartner und Waisengeld für Kinder bis zum 27. Lebensjahr.
Die Ansprüche der Witwen, Witwer und Waisen sind übrigens erbschaftssteuerfrei, ebenso wie die (nur beim PIF) mögliche Überbindung der Ansprüche auf den überlebenden Ehepartner oder auf die Kinder.
Begrenzte Sonderausgaben
Weil das neue Pensionsvorsorgesystem ein für sich abgerundetes Förderungsprogramm ist, kann man die Beiträge dazu nicht auch noch zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Das ist kein großer Nachteil, weil die Absetzbarkeit von Sonderausgaben ohnehin nur sehr eingeschränkt ist: wer das persönliche Jahreslimit von 40.000 Schilling überhaupt voll ausschöpft, kann davon bloß 10.000 Schilling steuerlich wirksam werden lassen, und davon ist der Steuerspareffekt auch wieder nur ein Bruchteil.
Dennoch: Wer will (und es sich finanziell leisten kann), könnte mit einer privaten Rentenversicherung (außerhalb des prämienbegünstigten Vorsorgesystems) eine weitere lebenslange Rente ansparen. Die dafür bezahlten Beiträge wären innerhalb des erwähnten Sonderausgabenlimits absetzbar. Die späteren Auszahlungen könnten allerdings nach Übersteigen des Sparkapitals steuerpflichtig werden; nur eine Abfindung wäre steuerfrei.
Pensionskasse und Selbstversicherung
Eine weitere Ansparmöglichkeit für eine Zusatzpension be-steht in den (Arbeitnehmer-)Beiträgen an eine betriebliche Pensionskasse oder in Mehrzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung (freiwillige Höherver-sicherung). Künftige Zusatzpensionen aus diesen beiden Systemen sind nur zu einem Viertel steuerpflichtig.
Zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung bestehen auch durch die freiwillige Weiterversicherung oder - neuerdings vorallem für "geringfügig" beschäftigte Arbeitnehmer interessant - durch die freiwillige Selbstversicherung. Die Beitragszahlungen sind Steuerabsetzposten, die daraus folgenden künftigen Pensionsleistungen sind allerdings voll steuerpflichtig.
Beiträge der Arbeitgeber
Nicht vergessen werden soll die eingangs erwähnte zweite Säule: die Arbeitgeberunterstützung bei der Pensionsvorsorge für die Mitarbeiter. Arbeitgeber können im Rahmen des Sozialaufwandes Beiträge an die betrieblichen Pensionskassen leisten. Und sie können im Rahmen der steuerfreien Zukunftsvorsorge Rentenversicherungsprogramme ihrer Mitarbeiter durch jährliche Prämienzuschüsse unterstützen. Innerhalb des jährlichen Freibetrags von 4.000 Schilling sind solche Unterstützungen lohn-steuerfrei.