Die Verknüpfung von Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis ist Flüchtlingsorganisationen seit Jahren ein Anliegen.
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Wer in Österreich legal lebt, sollte auch legal hier arbeiten dürfen. Dieser Forderung von Flüchtlingsorganisationen ist der Gesetzgeber bisher nur in Ansätzen nachgekommen. Nun hat Innenminister Ernst Strasser via "Salzburger Nachrichten" vorgeschlagen, dass AsylwerberInnen während des Asylverfahrens gemeinnützige Arbeiten verrichten könnten.
Bei der Caritas hält sich die Begeisterung über diese Aussagen in Grenzen. Theorie allein sei zu wenig. "Es ist jetzt schon im Bundesbetreuungsgesetz geregelt, dass Asylwerber in Bundesbetreuung auf freiwilliger Basis für Hilfsdienste herangezogen werden können", erklärt Andreas Lepschi. "Dafür sollten sie aber angemessen entschädigt werden." Von dieser Möglichkeit der Beschäftigung werde jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Lepschi verweist auch auf die "Aufnahmerichtlinie" der EU, wonach Mitgliedsstaaten vorsehen können, dass AsylwerberInnen nach einem Jahr Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Ein Bereich, wo AsylwerberInnen aber schon jetzt beschäftigt werden, ist der Zeitungsvertrieb. Was die Mediaprint auf Anfrage der "Wiener Zeitung" nicht bestätigen will, wird bei der Firma Redmail nicht geleugnet. AsylwerberInnen, die eine vorübergehende Aufenhaltsberechtigung für die Dauer ihres Asylverfahrens haben, arbeiten dort als "Selbstständige" und auf Werkvertrags-Basis bei der Zeitungszustellung.
Andreas Lepschi erscheint derzeit aber ein anderes als das Arbeitsproblem dringlicher. So sei die Unterbringungsfrage noch immer nicht geklärt. Die Heime und Notquartiere der Caritas - an die 1.000 Betten - sind belegt. Und über 7.200 AsylwerberInnen sind in Bundesbetreuung. Mehr Plätze wären höchst notwendig.