Terrorismuspräventionsgesetz passiert den Justizausschuss, Kritik von Grünen.
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Wien. Was lange währt, wird endlich Gesetz. Dass es aber gut wird, darf getrost bezweifelt werden. Die Rede ist vom Terrorismuspräventionsgesetz, das die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Jahr 2009 auf den Weg geschickt hatte. Zahlreiche Diskussionen und Abänderungsanträge später wird das Gesetz heute, Mittwoch, den Justizausschuss passieren. Und dies sorgt neuerlich für Ärger bei der Opposition.
Aber der Reihe nach: In der Begutachtung im Frühjahr 2010 hagelte es Kritik an dem Entwurf, in dem unter anderem die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und die "Aufforderung und Gutheißung terroristischer Straftaten" mit Haftstrafen bedroht wurde. Das Gesetz wurde auf Eis gelegt und als Teil des Anti-Terror-Pakets von Innen- und Justizministerin Beatrix Karl reaktiviert.
Kritikpunkte in der Begutachtung waren unter anderem, dass auch einfacher ziviler Ungehorsam wie Studentendemonstrationen als Terrorismus gewertet werden und Journalisten ins Visier der Ermittler kommen könnten. Nach dem alten Entwurf hätte schon die Berichterstattung über einen Terroranschlag als Anleitung zur Begehung eines Anschlags ausgelegt werden können.
Vorsatz notwendig
Dem ist nun nicht mehr so, wie der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser erklärt. Denn nachdem die SPÖ dem Koalitionspartner Mitte vergangenen Jahres die Unterstützung versagt hatte, bringen die Koalitionsparteien heute einen gemeinsamen Abänderungsantrag im Justizausschuss ein. Demnach wird der Paragraf, der die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat unter Strafe stellt, so adaptiert, dass ein Vorsatz notwendig ist. Dem Vorwurf der Anleitung zu einer terroristischen Straftat setzt sich demnach nur aus, wer derartige Inhalte verbreitet, "um zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen". "Und das ist Journalisten schwer zu unterstellen", sagt Steinhauser. Nichtsdestotrotz wird er dem Gesetz nicht zustimmen. Denn eine Abgrenzung zu treffen, ob etwa eine Recherche im Internet tatsächlich ein Vorsatz war oder nur Neugierde, sei schwierig, meint er. Auch den Tatbestand der Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten hält Steinhauser für überschießend. Er glaubt, dass damit alleine der Verdacht auf das Gutheißen einer terroristischen Straftat ausreicht, um Ermittlungsmaßnahmen wie den großen Lauschangriff zu rechtfertigen. Damit bestehe Missbrauchsgefahr - analog zum Terrorismusparagrafen, der letztlich Tierschützer getroffen hat.
BZÖ und FPÖ wollen dem Gesetz teilweise zustimmen. Da es sich um kein Verfassungsgesetz handelt, reichen ohnehin die Stimmen von SPÖ und ÖVP aus. Das Gesetz wird daher im Oktober den Nationalrat passieren und am 1. Jänner in Kraft treten können.
Der zweite Teil des Anti-Terror-Pakets, der Entwurf zum Sicherheitspolizeigesetz, ist derzeit in Begutachtung. Er sieht die erweiterte Gefahrenerforschung vor. Dies sei "nur aus totalitären Systemen bekannt", meint Steinhauser dazu. Mit "großer Skepsis" blickt auch der Generalsekretär von Amnesty Österreich, Heinz Patzelt, dem Sicherheitspolizeigesetz entgegen. Beim Terrorismuspräventionsgesetz habe man angesichts der Änderungen aber keine Bedenken mehr.