Neue Behörde weitet ihre Rechtsberatung auf Länder und Gemeinden aus. | Kritik kommt auch von der Bundeswettbewerbsbehörde. | Wien. Die heimischen Rechtsanwälte fühlen sich durch die Finanzprokuratur bedroht. Diese könnte den Anwälten schon bald ihre Mandanten wegnehmen.
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Gemäß einem vorliegenden Gesetzesentwurf soll der Tätigkeitsbereich der Finanzprokuratur, die die Republik Österreich in allen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vertritt, nämlich auch auf Länder, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgedehnt werden.
Zwar sind diese Körperschaften - anders als der Bund - nicht verpflichtet, sich durch die Finanzprokuratur beraten und vertreten zu lassen. Trotzdem befürchtet der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) dadurch eine Wettbewerbsverzerrung.
"Kontraproduktiv"
Der Rechtsanwalt Armenak Utudjian, der auch die Stellungnahme des Örak zum Gesetzesentwurf vorbereitet hat, hält die Ausweitung der Tätigkeit für "kontraproduktiv".
Zuerst würden Gesellschaften ausgegliedert und in die Privatwirtschaft entlassen, um sie dann wieder - wenn auch nur optional - der Finanzprokuratur zu unterwerfen.
Der eigentliche Hintergrund der Aufregung dürfte allerdings die Angst vor billiger Konkurrenz zurückzuführen sein. Als Bundesbehörde sind die Fixkosten der Finanzprokuratur schließlich vom Bundeshaushalt gedeckt. Die Finanzprokuratur könnte somit Beratungs- und Vertretungsleistungen für ausgegliederte Bundesgesellschaften weit günstiger anbieten als Rechtsanwälte. "Über die Konditionen dieser Inanspruchnahme und die Honorierung der zu erbringenden Rechtsberatungsleistungen wird durch den Gesetzesentwurf nichts gesagt", heißt es in der Stellungnahme des Örak.
Konkurrenzkampf
Doch nicht nur Rechtsanwälte müssten mit ernst zu nehmender Konkurrenz durch die Finanzprokuratur rechnen. Laut Utudjian darf die Finanzprokuratur etwa künftig auch Seminare, Schiedsgutachten und Mediation, eine außergerichtliche Form der Streitbeilegung, anbieten. Der Örak tritt dafür ein, diese neuen Kompetenzen zu streichen.
Ein Problem sieht Utudjian auch bei all jenen Unternehmen, die die Leistungen der Finanzprokuratur nicht in Anspruch nehmen dürfen und dadurch möglicherweise teurer aussteigen. "Das wäre eine Diskriminierung", meint der Rechtsanwalt.
Als nicht ausreichend wird auch die geplante Regelung von Interessenkonflikten angesehen. Nach Ansicht des Örak dürfte die Finanzprokuratur bei sämtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsträgern, die auch nur potenziell dem fakultativen Tätigkeitsbereich angehören, nicht tätig werden. Der Örak verweist dabei auf die weitaus strengeren Vorschriften zur Vermeidung eines Interessenkonflikts, die für die heimischen Anwälte gelten.
Rechtsanwälte gefragt
Kritik am Gesetzesentwurf kommt allerdings nicht nur von den Rechtsanwälten. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) befürchtet eine Einschränkung bei der Auswahl ihrer Rechtsberater und -vertreter vor Gericht.
Das neue Gesetz sieht nämlich für den Bund - und damit auch für die BWB - ein Beratungsmonopol der Finanzprokuratur vor. Grund dafür ist laut dem Finanzministerium die immer wieder geäußerte Kritik des Rechnungshofs an teuren externen Beratungsleistungen. Die BWB weist jedoch in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich in Einzelfällen aufgrund der hochgradig komplexen Materien "durchaus die Notwendigkeit der Vertretung durch einen einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt ergeben" kann und fordert einen entsprechenden Vorbehalt.
Wissen:
Die Finanzprokuratur ist quasi der Exclusiv-Anwalt und -Berater der Republik Österreich. Ihr kommt die ausschließliche Befugnis und Pflicht zu, die Republik vor ordentlichen Gerichten zu vertreten. Die Finanzprokuratur ist eine Bundesbehörde, unterliegt der Bundesgebarung und untersteht in dienstrechtlichen Belangen dem Finanzminister.