Der Anwaltstag 2005 in Innsbruck hat die Themen "Gruppenklage" und "Ausbildung" erörtert. Die Einführung eines Bakkalaureats wurde von den Rechtsanwälten ebenso abgelehnt wie eine frühzeitige Spezialisierung.
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Gruppenklagen wider wirtschaftliche Vernunft?
Es besteht Handlungsbedarf: Übereinstimmend haben die Diskussionsteilnehmer festgestellt, dass das bestehende Instrumentarium der ZPO (Zivilprozessordnung) für Massenverfahren angepasst werden muss, hierbei aber schonend, behutsam und systemkonform vorgegangen werden muss.
"Ein neues Verfahren wird mehrheitlich für nicht notwendig gehalten, es wären die von der ZPO bereits gegebenen Möglichkeiten der Verbindung von Verfahren zu erweitern und auszubauen. Wir brauchen keine neue Gruppenklage sondern eine gezielte Erweiterung der bereits bestehenden Instrumente der ZPO." sagt RA Dr. Elisabeth Scheuba, die ÖRAK-Expertin für Zivilverfahren.
Jusstudium
Bei der Debatte um die Neuordnung des juristischen Studiums haben sich folgende Grundpositionen herauskristallisiert:
- Das Jusstudium muss den Absolventen eine umfassende Grundausbildung vermitteln, die sie befähigt, in allen juristisch ausgerichteten Berufen eingesetzt werden zu können.
- Das Jusstudium muss so gestaltet sein, dass Juristen auch dem gesellschaftspolitischen Auftrag im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates gerecht werden können. Dies setzt voraus, dass neben den Kerngebieten auch eine Werteordnung vermittelt wird, zu der auf Grund der europäischen Dimensionen auch Sprachkompetenz sowie Wirtschaftskompetenz zählen.
- Das Jusstudium soll rechtshistorische Fächer nur mehr in jenem Umfang beinhalten, die zur Vermittlung dieser Kompetenzen notwendig sind.
- Das Jusstudium bedarf einer Neuordnung des Prüfungswesens, insbesondere durch verstärkten Einsatz prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen und fachübergreifender kommissioneller Prüfungen.
- Eine juristische Zweiklassengesellschaft, die durch ein 3- jähriges Bakkalaureat und 2-jähriges Magisterstudium erzeugt wird, würde kurz- und mittelfristig zu Fehlentwicklungen am Berufsmarkt führen und ist daher abzulehnen.
- Eine frühzeitige Spezialisierung engt die Berufsaussichten der Absolventen ein.
- Das Jusstudium muss jenen Zeitrahmen aufweisen, der notwendig ist, um die vorher genannten Grundanforderungen erfüllen zu können; dafür ist nach Ansicht des ÖRAK ein Zeitrahmen von 4 Jahren notwendig und ausreichend.