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Der Interessenverband der Pensionskassen-Berechtigten fordert einen Verlustausgleich. Das ist laut Finanzministerium nicht möglich.
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Die Pensionskassen haben zum 30. September ein Minus von 9,73 Prozent gegenüber dem dritten Quartal des Vorjahres gemeldet. Die "Verwerfungen auf den weltweiten Finanzmärkten" in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine nennt der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen, wo die Kassen von insgesamt vier Millionen Anwartschafts- und Leistungsberechtigten organisiert sind, in einer Aussendung. Vom Obmann des Fachverbandes, Andreas Zakostelsky, ist da zu lesen: "Das ist ein äußerst schwieriges Jahr für die Veranlagung der Pensionskassen. Auch die Zeichen für das 4. Quartal stimmen wenig optimistisch." Man dürfe aber nicht vergessen, dass die betriebliche Altersvorsorge über Jahrzehnte angespart werde: "Hier können wir trotz mancher schlechter Jahre auf eine Langfrist-Performance von jährlich plus 5,37 Prozent verweisen."
Laut Pekabe-Verband droht Minus von 15 Prozent
Wenig optimistisch ist auch der Interessenverband der Pensionskassen-Berechtigten, kurz Pekabe - und zwar, was die Betriebspensionen anbelangt: "Je nach Rechnungszins" sei mit "einer Pensionskürzung von bis zu 15 Prozent" ab 2023 zu rechnen, wegen der hohen Inflation werde "ein Viertel der Betriebspension de facto vernichtet". Das veranlagte Vermögen habe sich im laufenden Jahr um rund 2,7 Milliarden Euro reduziert, "ein unwiederbringlicher Verlust für alle Berechtigten".
Das wiederum will Zakostelsky so nicht stehen lassen. Es sei "definitiv zu früh, über das Jahresergebnis der einzelnen Pensionskassen zu sprechen", sagt er gegenüber der "Wiener Zeitung". Für jene in Pension verweist Zakostelsky auf die Rückstellungen in guten Jahren. "Diese bewirken, dass sich Schwankungen auf den Kapitalmärkten nicht so stark auf die Pensionshöhe auswirken." Damit können wir das zu erwartende Ergebnis des Jahres 2022 abfedern."
Seniorenrat für Mindestertragsgarantie
Diese Aussichten reichen dem Pekabe allerdings nicht: Der Verband erwartet sich von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) eine "rasche Lösung zur Abfederung der Verluste".
Die wichtigste Forderung des Seniorenrats ist die "Wiedereinführung einer Mindestertragsgarantie", heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Auch eine optionale Vorwegbesteuerung des Kapitals mit Halbsteuersatz und späterer steuerfreier Auszahlung der Betriebspension, die Möglichkeit eines Wechsels in eine andere Pensionskasse sowie aus einer auszutreten solle es für die Pensionskassen-Berechtigten geben.
Eine Mindestertragsgarantie ist grundsätzlich verpflichtend anzubieten, erläutert die Finanzmarktaufsicht auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Allerdings gibt es eine Opt-Out-Möglichkeit im Gesetz, "von der die meisten Arbeitgeber Gebrauch gemacht haben". Mit Ende des vergangenen Jahres hatten gemessen an den Deckungsrückstellungen genau 19 Prozent aller Pensionskassenzusagen eine solche Garantie - die anderen aber nicht.
Und selbst wenn es eine solche Garantie gibt, kann es zu Pensionskürzungen kommen. Mit 31. Dezember 2021 lag diese bei minus 0,76 Prozent. War der Veranlagungsertrag im Durchschnitt der fünf Jahre davor noch geringer, wird zwar die Garantie schlagend. Aber: Das angesparte Kapital für die künftige Betriebspension verringerte sich ebenfalls.
Der Finanzminister habe zugesagt, "sich dieses Problems anzunehmen", sagt Seniorenbundchefin Ingrid Korosec, aktuell Vorsitzende des Seniorenrats, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Schließlich gehe es um "erhebliche Verluste bis zu 60 Prozent, die jene mit Pensionskassenpension teilweise erlitten haben". Aus dem Finanzministerium heißt es, Brunner habe die Vorschläge prüfen lassen, und: "Diese Prüfung hat ergeben, dass ein steuerlicher Ausgleich von Kapitalmarktverlusten der Pensionskassen verfassungsrechtlich nicht möglich ist."