Einen Eierbecher eiPott zu nennen, zeugt nicht gerade von besonderen Fähigkeiten zum Wortspiel. Um Apple zu provozieren, reichte es allemal. Der IT-Konzern geht juristisch gegen das Haushaltsgerät vor.
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Seit Anfang 2009 ist der eiPott auf dem Markt, ein typisches Produkt für geschmacksfreie Kunden, deren Großmütter bereits venezianische Gondeln auf Fernseher gestellt haben.
Apple hat das Gerät von Anfang an gestört. Nachdem Versuche, den Vertrieb zu untersagen, gescheitert sind, hat Apple nun einen einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Begriffs eiPott erwirkt. Dieser ist laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit iPod verwechslungsfähig.
Wie der Durchschnittsmensch tatsächlich einen MP3-Player mit einem Eierbecher verwechseln kann - und in welche Richtung die Verwechslung passiert - führte das Gericht leider nicht aus.
Apple gab keinen Kommentar zu dem wichtigen juristischen Triumph ab.